Zum Kauf verpflichtet? - Seite 1

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  • | 07.03.2007 11:08

Ich hab heut früh gegen 8:30 Uhr was bei nem Autohaus für rund 100 Euro bestellt, um 11:00 Uhr hab ich im Internet selbiges für rund 70 Euro entdeckt und umgehend im Autohaus angerufen, damit die Bestellung aufgehoben wird.

Man meinte, man würde es versuchen, also abwarten :rolleyes:

Nun meine Frage, bin ich verpflichtet das Teil für 100 Euro nun zu kaufen?

Hab ja noch nicht mal in der Hand gehabt :|

Gruß Andreas

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  • | 07.03.2007 11:23

Du hast ja somit dem Autohaus einen Auftrag erteilt.. aber wenn es ein kulantes Autohaus ist, wird sich ein weg finden lassen..
Bestellungen können sich schon noch ( nach diesem Zeitraum) rückgängig machen lasse ;)

  • Catalunya
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  • | 07.03.2007 11:24

Sowas kann echt nicht sein, warum gucken die Leute nicht vorher ins Netz und bestellen dann...
Nicht erst schön den Händler alles bestellen lassen und dann nicht abnehmen wollen...in dem Fall, wenn es extra für Dich bestellt wurde, hat der Händler ein Recht darauf 25% vom Kaufpreis zu verlangen.
So machen wir das auch...


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  • | 07.03.2007 11:27

Also eigentlich können die dich nicht zur Zahlung zwingen solange wie du nichts Unterschrieben hast was ich mal denke.Selbst wenn du das Teil oder was du da bestellt hast schon bekommen hättest hast du ja eigentlich 14 tage Zeit um vom Kaufvertrag zurückzutreten!

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  • | 07.03.2007 11:32

Zitat:
Zitat von Catalunya
Sowas kann echt nicht sein, warum gucken die Leute nicht vorher ins Netz und bestellen dann...
Nicht erst schön den Händler alles bestellen lassen und dann nicht abnehmen wollen...in dem Fall, wenn es extra für Dich bestellt wurde, hat der Händler ein Recht darauf 25% vom Kaufpreis zu verlangen.
So machen wir das auch...
Du machst wohl Scherze, bin nicht auf die Nase gefallen :D

Bin in DEL rumgefahren und hab nach nem günstigen Preis gesucht, lagen alle bei 100 Euro und im Internet hab ich auch schon seit Tagen gesucht und vorhin eher zufällig bei http://www.d&wrepair.de das für 70 Euro entdeckt, war dann wohl Pech, dass ichs erst so spät gefunden habe =)

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  • | 07.03.2007 12:00

Zitat:
Zitat von Superbommel
... hättest hast du ja eigentlich 14 tage Zeit um vom Kaufvertrag zurückzutreten!
Nicht ganz richtig...sowas gilt bei Internetverkäufen schon, weil man das "Teil" ja nicht vorher sehen kann, aber ein Kaufhaus ist nicht dazu verpflichtet, bietet dieses aber sehr oft an!

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  • | 07.03.2007 12:06

Hab mich halt n bischen geärgert, dass ich das günstigere Teil erst danach gefunden hab :(

Wenns nicht anders geht, dann nehm ich auch das im Autohaus, is ja nicht das Problem, wollt halt meinen Standpunkt wissen :hut:


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  • | 07.03.2007 14:43

Zitat:
Zitat von Catalunya
Sowas kann echt nicht sein, warum gucken die Leute nicht vorher ins Netz und bestellen dann...
Nicht erst schön den Händler alles bestellen lassen und dann nicht abnehmen wollen...in dem Fall, wenn es extra für Dich bestellt wurde, hat der Händler ein Recht darauf 25% vom Kaufpreis zu verlangen.
So machen wir das auch...
genau so sehe ich dass auch...
Weil bestimmte teile die der händler anfordert kann er nicht so weiteres wieder zurückschicken bzw stonieren...


mfg

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  • | 07.03.2007 14:48

Zitat:
Zitat von AKone
Zitat:
Zitat von Catalunya
Sowas kann echt nicht sein, warum gucken die Leute nicht vorher ins Netz und bestellen dann...
Nicht erst schön den Händler alles bestellen lassen und dann nicht abnehmen wollen...in dem Fall, wenn es extra für Dich bestellt wurde, hat der Händler ein Recht darauf 25% vom Kaufpreis zu verlangen.
So machen wir das auch...
genau so sehe ich dass auch...
Weil bestimmte teile die der händler anfordert kann er nicht so weiteres wieder zurückschicken bzw stonieren...


mfg
Ja, das musste jetzt noch raus :rolleyes:

Hab doch schon geschrieben, dass ich damit kein Problem habe, wenns nicht rückgängig gemacht werden kann =)


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  • | 07.03.2007 16:05

Zitat:
Zitat von Superbommel
Also eigentlich können die dich nicht zur Zahlung zwingen solange wie du nichts Unterschrieben hast was ich mal denke.
Seit wann is fürn (Kauf-)Vertrag ne Unterschrift nötig? Der Kaufvertrag bedarf keiner bestimmten Form und kann auch mündlich abgeschlossen werden, oder unterschreibst du auch am Kiosk fürn Kaugummi??;) Da er mit der Bestellung dem Autohaus verbindlich die Annahme eines Kaufvertrages angeboten hat, kann er jetzt nur auf die Kulanz hoffen. Kann aber jedem passieren, dass man was bestellt und erst im Nachhinein, trotz guter Recherche das Teil billiger findet. Oder - viel ätzender - das Teil ne Woche später groß im Angebot is für mal eben 20 € oder so billiger:angry:

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  • | 07.03.2007 16:12

Das Gefühl kenn ich..deswegen

Wenn Du was bestellt hast- nie wieder nach den Preisen schauen..somit ärgerst du dich auch nicht!

Nimm ganz einfach das Bestellte im Autohaus und sehe es als Lehrgeld :(
Hab das selbe mit dem Winterreifen gesehen...

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  • | 07.03.2007 16:56

Zitat:
Zitat von NC
Das Gefühl kenn ich..deswegen

Wenn Du was bestellt hast- nie wieder nach den Preisen schauen..somit ärgerst du dich auch nicht!

Nimm ganz einfach das Bestellte im Autohaus und sehe es als Lehrgeld :(
Hab das selbe mit dem Winterreifen gesehen...
Für meinen Nissan was zu finden ist kein Ding, aber für nen Lancia y 840, da ists schon schwieriger :)

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  • | 08.03.2007 09:29

Alles gut gegangen, zahle nun 10% vom Kaufpreis und das seh ich als Lehrgeld :hut:


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  • | 08.03.2007 10:37

hat sich dann ja auch net wirklich gelohnt oder? :rolleyes:
30,- euro "gespart" aber dann kommen noch die Versandkosten hinzu und die 10% vom Kaufpreis.


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  • | 08.03.2007 10:45

Hmm... bei den 10 - 15 Euro die du jetzt beim I-Net Kauf sparst, hätte ich auch eher beim Händler um die Ecke gekauft.

Aber:
Teilweise lohnt sich eine intensive Netzsuche durchaus.
Habe letzte Woche noch bei einem Ersatzteil !!700 Euro!! gespart (Neuteil.. nix Ebay oder so) - da haben sich die 2 Stunden Recherche durchaus gerechnet.

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