Autokauf ohne Brief..... - Seite 1

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  • | 09.08.2007 12:04

hallo leute .....
hab vor mir einen wagen zukaufen der in 500km entfernung ist.....
der wagen ist angemeldet aber der typ will es nicht das ich den wagen so mitnehme....wegen unfall undso ..... er kann es auch nicht vorher abmelden
also nehme ich ihn mit 5 tages kennzeichen mit ....
aber er braucht für die Abmeldung das BRIEF den ich dann beim kauf nicht mit bekomme....
er sagte passiert nichts weil ich ja den Kaufvertrag habe
Nach der Abmeldung wird er dann die sachen rüberschicken .....

was sagt ihr dazu.....kann ich damit auf die schnauze fallen???

PS.: Deutscher Verkäufer ;)

  • Seatquäler
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  • | 09.08.2007 12:15

Nein den Brief grundsätzlich mitnehmen da dieser als Eigentumsnachweiss dient .

Am besten 5 Tagesbleche mitnehmen und den Wagen abholen sobald er abgemeldet ist .

Zum Thema Deutsche Verkäufer :D auch hier gibt es betrüger

  • Catalunya
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  • Catalunya
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  • | 09.08.2007 12:21

Naja, ich würd es nicht machen!
Auf den Brief würde ich schon bestehen, denn wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug!


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  • | 09.08.2007 12:24

Zitat:
Zitat von Catalunya
Naja, ich würd es nicht machen!
Auf den Brief würde ich schon bestehen, denn wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug!
genauso ist es... er soll den wagen abmelden und du bringst dir kurz zeit kennzeichen mit und alle sind glücklich !!


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  • | 09.08.2007 12:25

Lieber Brief ohne auto als auto ohne brief...
Erst den brief in der tasche haben bevor du bezahlst....weil alles andere wäre doofheit(sorry wäre es dann aber)..
oder er soll mit dir zum strassenverkehrsamt fahren und abmelden und du im gleichen zug wieder anmelden...


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  • | 09.08.2007 12:27

normalerweise wenn ich da mit meinem 5tageskennzeichen antanze kann er mir doch vertrauen.....oder.....
wenn er die kennzeichen behält geht auch nicht oder ,weil die dann im STVKA
es sehen wollen.......
muss mir anderen weg ausuchen ....helft mir mal.....


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  • | 09.08.2007 12:30

Man kann ein Kfz auch ohne brief abmelden auf jeden fall ging es damals auch.
Ich hatte mir damals mal einen Polo gekauft der war zwangsabgemeldet und im Brief stand die Abmeldung nicht drin.Hab ihn dann wieder zugelassen und die Dame auf dem Vekehrsamt hat nur bei dem Verkehrsamt angerufen wo er vorher zugelassen war und da war eine Wiederzulassung kein Thema mehr.
Am besten du fragst mal beim Verkehrsamt nach die können dir das sicher sagen.Also zum Abmelden nur KFZ-Schein und Nummernschilder mitnehmen müsste genügen.

Aber zurück zum eigentlichen Thema.Lass da bloß die Finger von ein Auto ohne Brief zu kaufen das kann tierisch in die Hose gehen.Der Brief gehört bei einen ordentlichen KFZ-Verkauf immer mit zum Auto.Nachher ist der Wagen noch finanziert und der Brief liegt bei der Bank oder so!!!!
Dann haste die Arschkarte gezogen.

  • mc-deluxe
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  • | 09.08.2007 12:35

Was hat denn der Verkäufer für ein Risiko wenn er Dir das Auto abgemeldet übergibt? GARKEINS!!!
Wenn du danach scheisse baust wird es dir zu lasten kommen!
Also Auto abmelden, überführungskennzeichen holen und Auto abholen und vorallem den Brief mitnehmen!!!!!!


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  • | 09.08.2007 12:43

er hat angst das seine 30% flöten gehen....wenn ich ein unfall baue....

nee den brief hat er beisich nicht bei der Bank....
im Kaufvertarg wird ja auch zeitlich festgelegt wann die genaue übergabe sattfindet....ist ein opa halt.....
morgen nochmal schnacken mit dem verkäufer......

andere mütter haben auch schöne töchter.....:D

  • mc-deluxe
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  • | 09.08.2007 12:47

Wenn er das Auto abmeldet, und du dir deine Überführungskennzeichen mitbringst geht bei dem GARNIX flötten!!!

  • xxx
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  • | 09.08.2007 12:56

ja da gibts doch gar kein problem?
er meldet das fahrzeug einfach ab unf gibt dir den annulierten fahrzeugbrief mit. somit ist er aus der sache raus. und du brauchst einfach diese überführungskenntzeichen, fährst nach hause und löst dort den wagen wieder ein. ist doch gar keine sache

  • Catalunya
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  • | 09.08.2007 12:58

Hä? Welche 30% denn, bei einem abgemeldeten Auto? :rolleyes:
Sobald DU den Wagen auf 5 Tages Kennzeichen fährst und der Wagen auch abgemeldet ist, fährst Du auf Deiner Versicherung...baust Du einen Satz, gehen auch Deine Prozente nach oben...wobei die 5 Tages Kennzeichen auch nur Haftpflicht sind, auf Wunsch aber auch mit Vollkasko.


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  • | 05.02.2009 23:05

habe einen unfallwagen (finanziert ist bei der bmw bank) bei einer prvatperson gekauft . der verkäufer hatte mir damals versichert das er den wagen in 3 monaten abbezahlt hat, und ich dann sofort den fahrzeugbrief bekomme. das ist jetzt über ein jahr her und ich habe immer noch nichts. nach angabe der bmw bank hat der verkäufer kurze zeit später ein insolvenzantrag gestellt und die restschuld für das auto beträgt noch 9500€.

meine frage ist jetzt 1. ob ich, anspruch auf den fahrzeugbrief habe , oder die bank , auf das fahrzeug dessen unfallschaden ich nach dem kauf bereits behoben hatte fahrzeug + reparaturkosten ca. 9000€

2. ich wäre auch bereit einen teil der restschuld zu übernehmen, um den brief zu bekommen .wie stehen die chancen das sich die bank darauf einlässt

danke im vorraus

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habe einen unfallwagen (finanziert ist bei der bmw bank) bei einer prvatperson gekauft . der verkäufer hatte mir damals versichert das er den wagen in 3 monaten abbezahlt hat, und ich dann sofort den fahrzeugbrief bekomme. das ist jetzt über ein jahr her und ich habe immer noch nichts. nach angabe der bmw bank hat der verkäufer kurze zeit später ein insolvenzantrag gestellt und die restschuld für das auto beträgt noch 9500€.

meine frage ist jetzt 1. ob ich, anspruch auf den fahrzeugbrief habe , oder die bank , auf das fahrzeug dessen unfallschaden ich nach dem kauf bereits behoben hatte fahrzeug + reparaturkosten ca. 9000€

2. ich wäre auch bereit einen teil der restschuld zu übernehmen, um den brief zu bekommen .wie stehen die chancen das sich die bank darauf einlässt

danke im vorraus


Zuletzt geändert 06.02.2009 18:10 von cherry. Insgesamt 1 mal.


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  • | 06.02.2009 00:40

besitzer ist ja eigentlich noch die bank, weil der von dem du das auto hast den gar nicht hätte verkaufen dürfen. für genaueres wirst du wohl einen anwalt brauchen, ganz so einfach ist das alles nicht.
wie zur hölle kann man so leichtgläubig sein und so einen scheiss machen??? ist mir völlig unverständlich, da bist du ganz allein selbst schuld wenn du am ende ohne auto und geld dastehst.


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  • | 06.02.2009 12:01

Da hat Nachtmahr leider Recht, aber poste mal bitte was der Anwalt gesagt hat bzw. wie das ganze ausgeht. Intessiert mich sehr! Trotzdem viel Glück.

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