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Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

31.12.2009 15:45 Tuning Beitrag 1
finri

Radler


0 Beiträge
31.12.2009 registriert
Kennzeichen: HSK
Ich werde im Januar meine Gesellenprüfung zum KFZ-Mechatroniker ablegen, werde aber danach aus "wirtschaftlichen Gründen" leider nicht übernommen.

Steht mir dann Arbeitslosengeld zu und falls ja, in welcher Höhe?

Wenn ich evtl. ab Sommer mein Fachabi mache, um danach weiter zu studieren, bekomme ich dann ggf. auch noch Arbeitslosengeld?

Danke für eure Hilfe.
31.12.2009 15:57 Tuning Beitrag 2
Meteorman





1874 Beiträge
18.06.2006 registriert
Kennzeichen: ST
Zitat:
Zitat von http://www.arbeitsrecht.org
Grundsätzlich haben Auszubildende die gleichen Ansprüche wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Wenn ein Auszubildender in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sofern die Berufsausbildung ordnungsgemäß beendet wurde, dürften die 2 Jahre also erfüllt sein.

Problematisch wird es dann bei der Höhe des Arbeitslosengeldes. Das beträgt nämlich nur 60 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate. Für Arbeitssuchende, die ein Kind haben, erhöht sich der Prozentsatz auf 67 %.

Die individuellen Abzüge werden pauschal mit einem Arbeitnehmer-Beitrag von 21 % berechnet. Ein Anspruch besteht längstens für die Zeit von 12 Monaten.

Das alles funktioniert aber nur, wenn sich der Auszubildende möglichst frühzeitig arbeitslos meldet, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung oder der Mitteilung, dass er nicht übernommen wird.

31.12.2009 16:07 Tuning Beitrag 3
finri

Radler


0 Beiträge
31.12.2009 registriert
Kennzeichen: HSK
Vielen Dank für die rasche Antwort.

Wie sieht es denn dann aus, wenn ich ab Sommer zur Schule gehe, um mein Fachabi zu machen? Bekäme ich dann auch noch Arbeitslosengeld oder andere finanzielle Unterstützung?
31.12.2009 16:21 Tuning Beitrag 4
cherry





6450 Beiträge
14.09.2006 registriert
Kennzeichen: SLF
BAFÖG und Kindergeld
stehen dir zu
31.12.2009 18:00 Tuning Beitrag 5
Red-XM


Fast+Furious STAR


1864 Beiträge
04.11.2005 registriert
Kennzeichen: HF
Es ist besser, beim Arbeitsamt schon jetzt Mitteilung zu machen, dass dann ab Januar das Ausbildungs-/Arbeits-verhältnis beendet sein wird, da keine Übernahme möglich ist.
31.12.2009 18:37 Tuning Beitrag 6
Hefti


Ameisenkiller


895 Beiträge
14.12.2008 registriert
Kennzeichen: WAF
Du bekommst keine Fahrtkostenerstattung für die Schule wenn du Fachabi machst, da du eine Ausbildung beendet hast.

Mit etwas Glück hast du die Schule in deiner Stadt, mit riesenpech wird das Fachabi richtig teuer ....
31.12.2009 21:19 Tuning Beitrag 7
bullet_catcher


Radkappenfetischist


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@finri

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