Finanzamt akzeptiert Oldtimer-Dienstwagen

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  • | 24.05.2007 21:54

Finanzamt akzeptiert Oldtimer-Dienstwagen

Grundsätzlich kann man auch einen Oldtimer als Dienstwagen nutzen und dies steuerlich geltend machen. Es empfiehlt sich jedoch, diesen Fall zuvor mit dem Finanzamt abzuklären.

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Auch Oldtimer lassen sich unter Umständen als Dienstwagen steuerlich geltend machen. Dabei setzen die Finanzämter nach Angaben der Zeitschrift «auto motor und sport» zur Berechnung der Ein-Prozent-Regel die Listennotierung an. Dabei werde der Kaufpreis des Fahrzeugs aus dem Baujahr zu Grunde gelegt und nicht der in der Regel deutlich höhere Zeitwert des Wagens.

Was das steuerlich ausmacht, verdeutlicht das in Stuttgart erscheinende Magazin (Ausgabe 12/2007) anhand des Beispiels Mercedes 230 SL aus dem Jahr 1963: Die «Pagode» kostete damals rund 11.000 Euro - heute werde der Roadster nicht selten für 35.000 Euro gehandelt. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Privatnutzung betrage somit statt 350 Euro nur 110 Euro im Monat. Das Magazin empfiehlt, das Vorhaben in jedem Fall vorher mit dem Finanzamt zu besprechen, da es hin und wieder Probleme geben könne. (dpa)


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 24.05.2007 22:11

Hi Markus!
Hast Du 'ne Ahnung, wie die das dann mit der erlaubten Kilometerleistung per anno unter einen Hut kriegen?! Würde mich mächtig interessieren!
Gruß,
Hans
Red-XM


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  • | 25.05.2007 06:56

Fahrtenbuch, und jeder Kilometer (dienstlich und privat) muß angegeben werden .. ;)


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  • | 25.05.2007 12:37

Zitat:
Zitat von Bassti
Fahrtenbuch, und jeder Kilometer (dienstlich und privat) muß angegeben werden .. ;)
So nicht ganz richtig. Entweder du führst Fahrtenbuch, um nachzuweisen wie sich die Anteile dienstlicher und privater Fahrten zueinander verhalten - dann entfällt die 1% Regelung. Oder du akzeptierst die 1% Regelung und musst kein Fahrtenbuch führen.

Ich persönlich würde eher zur 1% Regelung tendieren, außer man hat ein GPS-Fahrtenbuch (Achtung, muss eine vom Finanzamt anerkannte Lösung sein) welches einem die Arbeit abnihmt.

Gibt ja drei Arten an Fahrten die unterschieden werden müssen:
1. dienstliche Fahrten
2. Fahrten zur Arbeitsstätte
(3. private Fahrten -> meist vertraglich fixiert/definiert)

Und bei der 1%-Regelung funktioniert das wie folgt:

1. Schritt:
Listenpreis (Stand bei Erstzulassung !Achtung: gilt auch bei Gebrauchtwagen! / ebenfalls darft nicht der zu aktivierende Anschaffungswert gelten gemacht werden) * 1% = geldwerter Vorteil

50.000 € * 1% = 500 €

2. Schritt:
monatliches Bruttogehalt + geldwerter Vorteil = steuerpflichtiges Gehalt

3000 € + 500 € = 3500 €

3. Schritt
steuerpflichtiges Gehalt
- Einkommenssteuer
- Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenkasse, Rente, etc)
- geltwerter Vorteil
= Netto Gehalt

Bei meinem gewählten Beispiel mit einem geldwerten Vorteil von 500€ reduziert sich der Auszahlungsbetrag (netto Gehalt) monatlich um rund 200€ (jährlich 2400€). Das klingt im ersten moment viel, wenn man aber alle Einflussfaktoren (Sprit, Steuer, Versicherung, Wartung, Reparaturen, Wertverlust, etc.) berücksichtigt, dann kommt man auf jedenfall günstiger weg wie bei einem vergleichbaren Privatwagen.

Soweit mein Kenntnisstand, wenn ich in den Vorlesungen zum betrieblichen Steuerrecht nicht alles verschlafen habe ;) :D

MFG

HAIDUK

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