Null-Promille für Fahranfänger; jetzt mal Klartext!! - Seite 1

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  • | 28.05.2007 03:47

Moin,

da ja jetzt die Null-Promille für Fahranfänger kommt wollte ich nochmal ganz klar fragen wer davon nun betroffen ist!

Ich bin jetzt 18 Jahre und habe (da ich A1 hatte) keine Probezeit!

Bin ich betroffen?

Habe mal bei google gesucht, und bin jetzt der Meinung das es nur für Leute gelten soll die Jünger als 24 sind und PROBEZEIT haben!

Frage aber hier lieber mal eben nach!


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  • | 28.05.2007 05:16

Mir eigentlich egal, da ich eh nicht fahre, wenn ich was getrunken habe.


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  • | 28.05.2007 06:42

Am besten nix trinken, dann stellt sich die Frage nicht...


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  • | 28.05.2007 08:24

Schließe Mich el-loco an!

Entweder Trinken, O D E R Autofahren!

Beides gemeinsam lässt sich nicht vereinen!


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  • | 28.05.2007 08:34

Genauso sehe ich das auch,entweder,oder..
Ich versteh auch nicht die Leute die sich darüber aufregen,oder dagegen waren.Is doch kein Problem,dass ma ebent durchzusetzen.Von mir aus können se auch ein generelles Alkoholverbot erlassen,für alle fahrer..


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  • | 28.05.2007 08:49

Gelesen habe ich den vollständigen Text noch nicht, aber läuft wohl darauf hinaus, dass das Verbot für

1. alle Fahranfänger in der Probezeit
und
2. alle Fahrer unter 21 Jahre (unabhängig von der Probezeit)

gelten soll.

Stichtag wird wohl der 1. August sein.


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  • | 28.05.2007 10:40

Zitat:
Zitat von Stacho
Is doch kein Problem,dass ma ebent durchzusetzen.Von mir aus können se auch ein generelles Alkoholverbot erlassen,für alle fahrer..
so einfach geht das nicht wie du dir das vorstellst. geh mal davon aus das du eine heftige erkältung hast und hustensaft nehmen muss. das würde heissen das du nach der einnahme auch kein auto mehr fahren darfst. ein gewisser teil alkehol ist überall vorhanden. deshalb gibt es ja die promile grenze.

Das soll jetzt nicht heissen das ich es gut finde wenn jemand besoffen fährt. Ich denke mal das ich wie auch andere einen gewissen grund haben das alk verbot zu begrüßen. ich für meinen fall habe vor 5 jahren meine freundin durch einen besoffenen autofahrer verloren. wenn es nach mir gehen würde könnten die das ruhig machen. aber leider wird das nicht funktionieren.


MfG Marcel


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  • | 28.05.2007 10:50

Zitat:
Zitat von Nightwish
Gelesen habe ich den vollständigen Text noch nicht, aber läuft wohl darauf hinaus, dass das Verbot für

1. alle Fahranfänger in der Probezeit
und
2. alle Fahrer unter 21 Jahre (unabhängig von der Probezeit)

gelten soll.

Stichtag wird wohl der 1. August sein.
Richtig

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  • | 28.05.2007 11:14

Zitat:
Zitat von Nightwish
Gelesen habe ich den vollständigen Text noch nicht, aber läuft wohl darauf hinaus, dass das Verbot für

1. alle Fahranfänger in der Probezeit
und
2. alle Fahrer unter 21 Jahre (unabhängig von der Probezeit)

gelten soll.

Stichtag wird wohl der 1. August sein.
- Sehr gut so! :applaus: Eine solche Gesetzesänderung war meiner Meinung nach schon längst überfällig. Wer meint sich den Alkohol in den Schädel kippen zu müssen hat in diesem Zustand im Straßenverkehr nichts mehr zu suchen!


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 28.05.2007 11:23

Wurde auch mal Zeit...


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  • | 28.05.2007 11:31

Dann sollten aber auch mehr Kontrollen durchgeführt werden, sonst scheiter diese neue Regelung wieder an der Umsetzung.

Es mag ja sein das in Hustensaft und ähnlichen Medikamenten Alkohol enthalten ist allerdings trinkst du ja nicht die ganze Flasche auf einmal aus sondern nimmst diese nur in kleinen einheiten zudir über tage oder wochen verteilt daher ist die menge an Alkohol der art gering das sie kaum messbar sein dürfte.


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  • | 28.05.2007 11:40

ich habe es schon selber am eigenen leib erfahren. habe auch hustensaft über 4 tage genommen. bei einer messund habe ich angeblich 0,2promille gehabt. ist ja noch im rahmen. aber wenn jetzt ein fahranfänger krank ist und das nimmt und di wirklich die null grenze einführen hat er ein problem. muss zur blutprobe usw. da wird sich zwar rausstellen das er nicht´s intus hat aber den streß hatte er trotzdem. das muss nicht sein. das selbe ist bei drogentest. wenn du 2 oder 3 mohnbrötchen oder mohnschnecken ist und die machen zufällig ein drogenschnelltest bei dir wird er auch positiv anzeigen. alles schon gehabt. musste mit zur wache und blutprobe abgeben. ende vom lied. negativ. und noch nicht mal eine endschulding dafür das ich umsonst so einen streß hatte.


MfG Marcel

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  • | 28.05.2007 11:46

Warum sollen die sich denn auch entschuldigen,wenn Test1 schon positiv war??! Das sind auch keine Hellseher...und wenn nun mal der Verdacht da ist, dann hat man ebend Pech gehabt...besser so, als die Leutz fahren zu lassen, wie sie gerade Bock haben...viell. fällt dann ja mal die Unfallrate ab...in ein paar Jahren kann man dann sehen, ob die Regelung Sinn macht!


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  • | 28.05.2007 12:27

Auch wenn ich jetzt mit meinem Post der erste querschläger bin, aber ich find die Reglung nicht gut.

Mal ein oder zwei cab/Becks lemon .....etc. wird einen wohl kaum Fahruntüchtig machen. Habe Bisher immer ein 1-2 Mixbier getrunken und dabei ist es auch immer geblieben wenn man ein maß hat find ich das nicht schlimm.

Allerdings eines find ich an der Sache gut, dieses Ewige Rätselraten wie viel man trinken darf ab wann man eine Teilschuld hat etc. fällt für die betroffen vorerst weg


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  • | 28.05.2007 12:39

Ich denke ihr seht das jetzt alles etwas zu engstirnig...

Klar ist in Mon Cheri, Hustensaft und all solch ein Zeugs ein gewisser Prozentsatz Alkohol, aber ich glaube kaum, dass jetzt jeder Polizist auf Tod und VErderben euch einen Strafzettel andrehen möchte..

Sicherlich wird es gewisse Toleranzgrenzen sein und wenn du bei 0,2 Promille bist auf Grund massiven Hustensaft-Konsums und du dem Polizisten eine plausible Erklärung lieferst, wird er dir kaum sofort einen Strafzettel anhängen..


MfG

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