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generelle Ausnahme für Oldtimer !

21.09.2007 19:40 Tuning Beitrag 1
T1-63


Fahrschüler


37 Beiträge
24.04.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Hier die offizielle Pressemitteilung aus Hessen:

Zitat:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Pressemitteilung

Wiesbaden, 21. September 2007

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Verkehrsminister Dr. Alois Rhiel: Freie Fahrt für Oldtimer – Hessens Vorstoß im Bundesrat erfolgreich

Verkehrsminister Alois Rhiel hat sich erfreut darüber gezeigt, dass der Bundesrat heute (Freitag) einem Plenarantrag Hessens gefolgt ist, wonach Oldtimer vom Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen werden sollen. In der Kennzeichnungsverordnung kamen die historischen Fahrzeuge bislang nicht vor – mit der Folge, dass Oldtimer nur mit Ausnahmegenehmigung für jede einzelne Fahrt in die Umweltzonen hätten einfahren können.

„Ein solches praktisches Fahrverbot für historische Fahrzeuge in Innenstädten wäre völliger Unsinn. Oldtimer lassen sich nicht nachrüsten, um so den Ausstoß an Dieselrußpartikeln zu verringern. Es handelt sich hierbei ausschließlich um erhaltenswerte Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich an Wochenenden und nur wenig bewegt werden. Ihr Anteil an der Feinstaubbelastung in Innenstädten ist zu vernachlässigen“, erklärte Rhiel in Wiesbaden.

Die Plakettenverordnung geht jetzt zurück an die Bundesregierung. Rhiel hofft nun, dass diese die beschlossene Änderung aufgreift. Tut sie dies nicht, müssten die Kommunen künftig im Einzelfall Ausnahme-Genehmigungen erteilen, damit in den Städten historische Fahrzeuge zu sehen sein können. „Dies wäre ein unnötiger bürokratischer Aufwand, der niemandem nützt“, so Rhiel abschließend