Hab da mal ne frage wegen Bodenfreiheit beim KFZ - Seite 1

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  • | 12.01.2008 15:00

Hi Leutz,

Kollege von mir war gestern beim TÜV mit sein Audi 90 Typ 89
und wollte TÜV/AU neu haben.

Der TÜV Beamte sagte ihm das er das vergessen könnte weil es seid dem 01.01.2008 ein neues gesetzt geben würde wegen Bodenfreiheit.
( ER hat nun kein TÜV bekommen)

Der Kollege hat an sein Audi 90 ein komplettes RS BodyKit drunter und 60/40 Fahwerk dran.

Der TÜV Beamte hat ihm das so erklärt:
es gibt seid dem 01.01.2008 ein neues gestzt das die Bodenfreiheit mindestens 10cm sein muß, das heißt Front-Heckschürzen und Sietenschweller müßen miindestens jeweils 10cm vom Boden sein.


Jetzt komm ich auf meiner frage

Stimmt diese behauptung das es jetzt eine Bodenfreiheit von 10cm gibt?

Wenn ja, kann mir das jemand mal zuschicken per EMail!!

MFG Manni


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  • | 12.01.2008 15:02

von 11cm habe ich schon gehört. :rolleyes:


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  • | 12.01.2008 15:11

Na das ist mir ja ganz neu, mal abwarten was Walpurgis dazu sagen kann. Sonst war es nämlich dass das immer nur TÜV Richtlinien waren, und somit KEIN Gesetz.


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  • | 12.01.2008 15:16

Zitat:
Zitat von polo_fahrer
Na das ist mir ja ganz neu, mal abwarten was Walpurgis dazu sagen kann. Sonst war es nämlich dass das immer nur TÜV Richtlinien waren, und somit KEIN Gesetz.

ja das ist mir auch bekannt!!

Darum frage ich ja!!

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  • | 12.01.2008 15:24

Das wäre mir neu :staunen:
Kenn das eigentlich nur die Regeln mit der Lichtkante (50cm mein ich) und das die Reifen nirgends schleifen dürfen!


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  • | 12.01.2008 15:32

Zitat:
Zitat von mc-deluxe
Das wäre mir neu :staunen:
Kenn das eigentlich nur die Regeln mit der Lichtkante (50cm mein ich) und das die Reifen nirgends schleifen dürfen!
[/quote

anderes kenn ich das auch nicht!!

wo er mir das erzählt hat, hab ich den gefragt ob er mich veraschen will!!

Nächste woche Fährt er zum anderen TÜV hin und mal schauen was der sagt


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  • | 12.01.2008 16:10

Unsinn. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein TÜV-"Beamter" soetwas erzählen sollte.

Da ist bestimmt wieder irgendwas falsch verstanden oder falsch weitergegeben worden.


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  • | 12.01.2008 16:14

Zitat:
Zitat von walpurgis
Unsinn. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein TÜV-"Beamter" soetwas erzählen sollte.

Da ist bestimmt wieder irgendwas falsch verstanden oder falsch weitergegeben worden.

Allso ich glaube nicht das der Kollege scheiße erzählt hat!
Der ist endlich froh wenn das Auto auf der Strasse ist und nicht inner Garage.

Allso gibt es das garnicht?


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  • | 12.01.2008 16:23

Es gibt keine Neuregelung seit dem 01.01. und schon garkein Gesetz. Aufgrund der schon lange bestehenden Regelungen (da gibt´s in diesem Forum unzählige Threads zu) ist die Entscheidung des TÜV-"Beamten" ihm keine HU-Plakette zu geben aber nachvollziehbar.


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  • | 12.01.2008 16:26

mehr wollt ich auch garnicht wissen ob das stimmt oder nicht!

Danke!!

  • Asco
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  • | 12.01.2008 18:30

Ja aber dass mit den 10cm zu festen und 8 zu flexiblen Teilen ist doch offiziell oder ??


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  • | 12.01.2008 18:40

11 cm sind´s nach VDTÜV 715, die internen Arbeitsanweisungen der Prüforganisationen sehen eine Abweichung nach unten bei besonderer Prüfung bis maximal 8 cm vor.

  • sportec
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  • | 12.01.2008 18:43

Zitat:
Zitat von walpurgis
11 cm sind´s nach VDTÜV 715, die internen Arbeitsanweisungen der Prüforganisationen sehen eine Abweichung nach unten bei besonderer Prüfung bis maximal 8 cm vor.

was solln der Scheiss ???? (die spinn´ doch :D )


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  • | 12.01.2008 19:10

Zitat:
Zitat von sportec
Zitat:
Zitat von walpurgis
11 cm sind´s nach VDTÜV 715, die internen Arbeitsanweisungen der Prüforganisationen sehen eine Abweichung nach unten bei besonderer Prüfung bis maximal 8 cm vor.

was solln der Scheiss ???? (die spinn´ doch :D )

das ist mein reden!!

stimme dir voll zu :D


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  • | 12.01.2008 19:17

Zitat:
Zitat von walpurgis
...Abweichung nach unten bei besonderer Prüfung...

Was ist denn eine besondere Prüfung ? Wie sieht die aus ?

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