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Hab da mal ne frage wegen Bodenfreiheit beim KFZ - Seite 1
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12.01.2008 15:00
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Tuning Beitrag 1 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1462 Beiträge 03.08.2007 registriert Kennzeichen: NRW |
Hi Leutz,
Kollege von mir war gestern beim TÜV mit sein Audi 90 Typ 89 und wollte TÜV/AU neu haben. Der TÜV Beamte sagte ihm das er das vergessen könnte weil es seid dem 01.01.2008 ein neues gesetzt geben würde wegen Bodenfreiheit. ( ER hat nun kein TÜV bekommen) Der Kollege hat an sein Audi 90 ein komplettes RS BodyKit drunter und 60/40 Fahwerk dran. Der TÜV Beamte hat ihm das so erklärt: es gibt seid dem 01.01.2008 ein neues gestzt das die Bodenfreiheit mindestens 10cm sein muß, das heißt Front-Heckschürzen und Sietenschweller müßen miindestens jeweils 10cm vom Boden sein. Jetzt komm ich auf meiner frage Stimmt diese behauptung das es jetzt eine Bodenfreiheit von 10cm gibt? Wenn ja, kann mir das jemand mal zuschicken per EMail!! MFG Manni |
12.01.2008 15:02
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Tuning Beitrag 2 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 542 Beiträge 22.08.2007 registriert Kennzeichen: OS |
von 11cm habe ich schon gehört.
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12.01.2008 15:11
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Tuning Beitrag 3 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1240 Beiträge 13.11.2006 registriert Kennzeichen: SI |
Na das ist mir ja ganz neu, mal abwarten was Walpurgis dazu sagen kann. Sonst war es nämlich dass das immer nur TÜV Richtlinien waren, und somit KEIN Gesetz. |
12.01.2008 15:16
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Tuning Beitrag 4 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1462 Beiträge 03.08.2007 registriert Kennzeichen: NRW |
Zitat:
Zitat von polo_fahrer Na das ist mir ja ganz neu, mal abwarten was Walpurgis dazu sagen kann. Sonst war es nämlich dass das immer nur TÜV Richtlinien waren, und somit KEIN Gesetz.
ja das ist mir auch bekannt!! Darum frage ich ja!! |
12.01.2008 15:24
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Tuning Beitrag 5 |
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mc-deluxe Gast |
Das wäre mir neu
Kenn das eigentlich nur die Regeln mit der Lichtkante (50cm mein ich) und das die Reifen nirgends schleifen dürfen! |
12.01.2008 15:32
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Tuning Beitrag 6 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1462 Beiträge 03.08.2007 registriert Kennzeichen: NRW |
Zitat:
Zitat von mc-deluxe Das wäre mir neu
Kenn das eigentlich nur die Regeln mit der Lichtkante (50cm mein ich) und das die Reifen nirgends schleifen dürfen! [/quote anderes kenn ich das auch nicht!! wo er mir das erzählt hat, hab ich den gefragt ob er mich veraschen will!! Nächste woche Fährt er zum anderen TÜV hin und mal schauen was der sagt |
12.01.2008 16:10
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Tuning Beitrag 7 |
![]() 1594 Beiträge 23.10.2003 registriert Kennzeichen: XX |
Unsinn. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein TÜV-"Beamter" soetwas erzählen sollte.
Da ist bestimmt wieder irgendwas falsch verstanden oder falsch weitergegeben worden. |
12.01.2008 16:14
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Tuning Beitrag 8 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1462 Beiträge 03.08.2007 registriert Kennzeichen: NRW |
Zitat:
Zitat von walpurgis Unsinn. Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein TÜV-"Beamter" soetwas erzählen sollte.
Da ist bestimmt wieder irgendwas falsch verstanden oder falsch weitergegeben worden. Allso ich glaube nicht das der Kollege scheiße erzählt hat! Der ist endlich froh wenn das Auto auf der Strasse ist und nicht inner Garage. Allso gibt es das garnicht? |
12.01.2008 16:23
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Tuning Beitrag 9 |
![]() 1594 Beiträge 23.10.2003 registriert Kennzeichen: XX |
Es gibt keine Neuregelung seit dem 01.01. und schon garkein Gesetz. Aufgrund der schon lange bestehenden Regelungen (da gibt´s in diesem Forum unzählige Threads zu) ist die Entscheidung des TÜV-"Beamten" ihm keine HU-Plakette zu geben aber nachvollziehbar. |
12.01.2008 16:26
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Tuning Beitrag 10 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1462 Beiträge 03.08.2007 registriert Kennzeichen: NRW |
mehr wollt ich auch garnicht wissen ob das stimmt oder nicht!
Danke!! |
12.01.2008 18:30
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Tuning Beitrag 11 |
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Asco Gast |
Ja aber dass mit den 10cm zu festen und 8 zu flexiblen Teilen ist doch offiziell oder ?? |
12.01.2008 18:40
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Tuning Beitrag 12 |
![]() 1594 Beiträge 23.10.2003 registriert Kennzeichen: XX |
11 cm sind´s nach VDTÜV 715, die internen Arbeitsanweisungen der Prüforganisationen sehen eine Abweichung nach unten bei besonderer Prüfung bis maximal 8 cm vor. |
12.01.2008 18:43
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Tuning Beitrag 13 |
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sportec Gast |
Zitat:
Zitat von walpurgis 11 cm sind´s nach VDTÜV 715, die internen Arbeitsanweisungen der Prüforganisationen sehen eine Abweichung nach unten bei besonderer Prüfung bis maximal 8 cm vor.
was solln der Scheiss ???? (die spinn´ doch )
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12.01.2008 19:10
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Tuning Beitrag 14 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1462 Beiträge 03.08.2007 registriert Kennzeichen: NRW |
Zitat:
Zitat von sportec Zitat:
Zitat von walpurgis 11 cm sind´s nach VDTÜV 715, die internen Arbeitsanweisungen der Prüforganisationen sehen eine Abweichung nach unten bei besonderer Prüfung bis maximal 8 cm vor.
was solln der Scheiss ???? (die spinn´ doch )
das ist mein reden!! stimme dir voll zu
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12.01.2008 19:17
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Tuning Beitrag 15 |
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Radkappenfetischist ![]() 661 Beiträge 12.05.2005 registriert Kennzeichen: TF |
Zitat:
Zitat von walpurgis ...Abweichung nach unten bei besonderer Prüfung...
Was ist denn eine besondere Prüfung ? Wie sieht die aus ? |
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