Wechselkennzeichen


  • Nickpage von hoschisgolf anzeigen hoschisgolf



    Radler


    18 Beiträge
    Kennzeichen: EF
  • | 17.02.2012 17:51

Hallo Freunde hat schon jemand von euch neue Infos über die Wechselkennzeichen die mitte 2012 kommen sollen?
Wie läuft das nun mit Steuern und versicherung...


  • Nickpage von Red-XM anzeigen Red-XM



    Fast+Furious STAR


    1933 Beiträge
    Kennzeichen: HF

  • Nickpage von Red-XM anzeigen Red-XM



    Fast+Furious STAR


    1933 Beiträge
    Kennzeichen: HF
  • | 17.02.2012 18:33

Hallo, hier sind die aktuellen Infos zu den Kennzeichen, so wie ich sie im Jaguar Forum bekommen habe. Meine diesbezügliche Anfrage bei meiner Versicherung hänge ich mal in Rot unten dran! Sobald ich genaueres weiß, werde ich es hier sowieso posten!

Zitat Anfang:
Verfasst am: Mo 13 Feb, 2012 18:56 Titel: neue Wechselkennzeichen Oldtimer ab Aug 2012 - hmmm... gelesen und alles klar ?

--------------------------------------------------------------------------------

liebe Jaguar Oldtimerfreunde

Als Anlage erhalten Sie die Verordnung für Wechselkennzeichen, die ab dem 01.07.2012 angewendet werden kann und im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2012, erschienen ist.

Ab 1. Juli 2012 kann ein Wechselkennzeichen für jeweils zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Dies kann bei der Bemessung der Prämie für die Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung berücksichtigt werden. Es wird nur ein kompletter Satz Kennzeichenschilder ausgegeben. Nur das Fahrzeug mit dem angebrachten Kennzeichen darf auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen oder abgestellt werden.

Für die beiden mit Wechselkennzeichen zuzulassenden Fahrzeuge werden deshalb Kennzeichen mit fortlaufender Erkennungsnummer zugeteilt. Sie besitzen somit jeweils ihr eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer unterscheidet.

Das Wechselkennzeichen wird in der zweiteiligen Ausführung der Kennzeichenschilder realisiert. Es besteht aus dem für beide Fahrzeuge gleichen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs tragenden fahrzeugbezogenen Teil. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen. Auf diesem Teil ist unter der Ziffer auch die Beschriftung des gemeinsamen Teils aufgeführt, so dass das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs ersichtlich ist. Der gemeinsame Kennzeichenteil ist an dem Fahrzeug anzubringen, das im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Für zwei Pkw werden somit zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier Schilder (für jedes Fahrzeug zwei) mit dem fahrzeugbezogene Teil ausgefertigt. Wie auch für andere Kennzeichenschilder ist die feste Anbringung beider Teile sowie die diesbezügliche Pflicht des Fahrzeugführers und des Halters vorgeschrieben. Die Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und der für die Vorderseite des Fahrzeugs bestimmte, bei Fahrzeugen der Klasse L, die kein vorderes Kennzeichen führen, auch der hintere, fahrzeugbezogene Teil, sind mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Damit wird bei M1- und L-Fahrzeugen sichergestellt, dass bei Abmeldung nur eines Fahrzeugs auch der fahrzeugbezogene Teil „entstempelt“ und damit ungültig gemacht werden kann. Der hintere fahrzeugbezogene Teil trägt die Plakette mit der Angabe der nächsten Hauptuntersuchung, die damit fahrzeugbezogen dokumentiert wird. Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden.

Voraussetzung für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Es sind dies Kraftfahrzeuge der Klasse M1 ( Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), der Klasse L (Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW) sowie Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse), also z.B. zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger, nicht aber zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also z.B. ein PKW und ein Kraftrad. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.
Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht.
.
Name: W-Muster.jpg Größe: 602x597 Dateigröße: 35537 Bytes


Mit freundlichen Grüßen/
Stefan Röhrig Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)
Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge/Head of Department Vintage Vehicles
Behrenstr. 35, 10117 Berlin
Tel. +49 (30) 897842-380
Fax +49 (30) 897842-606
Mob.+49 (0) 172 1019 371

Mail roehrig@vda.de URL http://www.vda.de

siehe unten rechts ANLAGE Gesetzblatt --->
Zitat Ende

Zur Versicherung:
Sehr geehrter Herr Matthiä,

vielen Dank für die Info des "Zwischenstandes".

Zur Zeit liegen uns leider noch keine weitere Informationen bzgl des Wechselkennzeichens vor. Ich denke, dass wir evtl. im März/April hierüber näheres erfahren.

mit freundlichen Grüßen




Zuletzt geändert 17.02.2012 18:34 von Red-XM. Insgesamt 1 mal.


  • Nickpage von hoschisgolf anzeigen hoschisgolf



    Radler


    18 Beiträge
    Kennzeichen: EF
  • | 20.02.2012 11:54

Vielen Dank für die Infos.
Aber mit der Besteuerung ist noch nichts ersichtlich oder
?


  • Nickpage von Red-XM anzeigen Red-XM



    Fast+Furious STAR


    1933 Beiträge
    Kennzeichen: HF

  • Nickpage von Red-XM anzeigen Red-XM



    Fast+Furious STAR


    1933 Beiträge
    Kennzeichen: HF
  • | 20.02.2012 12:34

Zitat:
Zitat von hoschisgolf
Vielen Dank für die Infos.
Aber mit der Besteuerung ist noch nichts ersichtlich oder
?

Bislang nicht; aber ich gehe mal davon aus, dass es da wohl keine Vergünstigung geben wird, schließlich sind wir in Deutschland!
:angry:


  • Nickpage von TheBrain anzeigen TheBrain



    Fast+Furious Statist


    1413 Beiträge
    Kennzeichen: WAF

  • Nickpage von TheBrain anzeigen TheBrain



    Fast+Furious Statist


    1413 Beiträge
    Kennzeichen: WAF
  • | 20.02.2012 13:02

Das Wechselkennzeichen wird doch keinerlei Vorteile bieten, also ists doch quatsch sich darüber Gedanken zu machen?
http://www.derwesten.de/auto/trotz-..-id6353402.html


  • Nickpage von hoschisgolf anzeigen hoschisgolf



    Radler


    18 Beiträge
    Kennzeichen: EF
  • | 20.02.2012 13:29

Also das macht wirklich keinen Sinn!
Ich dachte eigentlich das das teuerere Auto zu besteuern wäre.
Da ich ja doch eh nicht mit beiden gleichzeit fahre...
Armes Deutschland in Österreich kann man sogar 3 Autos auf einem Kennzeichen fahren und man bezahlt das teuerste!


  • Nickpage von Red-XM anzeigen Red-XM



    Fast+Furious STAR


    1933 Beiträge
    Kennzeichen: HF

  • Nickpage von Red-XM anzeigen Red-XM



    Fast+Furious STAR


    1933 Beiträge
    Kennzeichen: HF
  • | 20.02.2012 13:57

Ich schätze mal, da wird nichts anderes bleiben, als einfach abzuwarten.
Einfach das Modell Schweiz oder Östereich zu übernehmen, wäre zu simpel gewesen, da gibt es nicht genug zu verwalten und entsprechend zu kassieren. Jedenfalls denke ich auch, dass es sich kaum rechnen wird, zumindest nicht nach dem, was bis dato so an Info vorliegt. Schade an sich, denn es hätte ein gutes Instrument sein können, um den Umsatz an Pkw, ob nun Elektro oder nicht, klar anzukurbeln, was Umsatz, Mehrwertsteureeinnahmen und Kaufkraft generiert hätte. . Aber so wird das mal wieder nix, wie üblich. Ein Geasetz mehr, das x-mal umgefriemelt werden muss, bis es halbwegs funktioniert.
Ich erwarte eigentlich nicht, dass da für mich noch was bei rum kommt, da ich bis dahin, wenn überhaupt noch, wohl 'eh nur noch im AOK-Chopper unterwegs bin.

Deinen Freunden empfehlen