K&N Luftfilter!!! Teilegutachten ungültig!!!


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  • | 06.02.2006 15:42

So, hab nen kumpel, der bei ner autoteilefirma arbeitet.
der meinte jetzt am wochenende zu mir, dass bei den samstag nen fax reingekommen ist, dass alle K&N - luftfilter teilegutachten ungültig sind(außer nen ganz paar ausnahmen )

HAt da jemand was drüber gehört.

Mein Kumpel meinte, dass damit auch die eintragungen ungültig werden??
ich finde das komisch, weil der tüv das ja nun mal eingetragen hat, zwar mit dem nun ungültigen teilegutachten , aber nun mal eingetragen ..

was wisst ihr über dieses thema !!
mfg alex


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  • | 06.02.2006 16:37

Jep, das ist richtig. Für bestehende Änderungsabnahmen gilt aber eine Art Bestandschutz, d.h. sie werden nicht ungültig.


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  • | 06.02.2006 16:40

Und wieso ? Und welche sind die Ausnahmen ?


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  • | 06.02.2006 17:18

Gibt es damit jetzt gar keine gültigen Gutachten mehr für die Dinger? Oder gibts neue Versionen?


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  • | 07.02.2006 00:39

Dann würde ich gerne mal wissen warum die ungültig sein sollen ?

Das die in Verbindung mit einem Sport ESD nicht mehr eingetragen werden sollen ist ja schon länger bekannt aber ungültig ?

Ich bitte um Aufklärung :)

Greetz

XBM


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  • | 07.02.2006 01:10

hmm möglich ist alles aber warum nur K&N dan? Die Lautstärke ist doch bei allen so gut wie gleich egal welcher Hersteller und darum gehts doch wahrscheinlich letz endlich denke ich mal.Kaum ein Auto bleibt mit einen offenen Lufi im erlaubten bereich daher evt wenn da was dran sein sollte.:frage:

Oder gehts um gefälschte Gutachten bzw die Gutachten entsprechen nicht der vorgabe also es wurde bisl getrixt?


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  • | 07.02.2006 01:13

Wie sieht es mit den 57i Kits aus?

Ich hab auch eins drin und möcht das demnächst wenn ich meinen SX anmelde eintragen lassen! Einauteres Ansauggeräusch hab ich nicht dadurch, ist ja nen Turbo! Das einzige ist, das man unter volllast im Fahrbetrieb hört wie der Turbo sich die Luft reinsaugt! Im Stand beim hochdrehen ist davon nichts zu hören!

:hut:

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  • | 07.02.2006 01:17

Soweit ich weiß, betrifft das aber nur diverse BMW's, wegen schlechterer Abgaswerte...

Sollte ich falsch liegen, lasst mich bitte am Leben und korrigiert mich einfach nur...


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  • | 07.02.2006 01:48

gilt das jetzt für alle lufti? oder nur welche von K&N?
wollte mir ein kit von K&N kaufen und habe keinen bock das
der tüver mich dann nur auslachen tut.:hut:


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  • | 07.02.2006 01:54

ich hoffe ist alles nur ein spaß und gilt nur für BMW ;-)))) :D

mfg:hut:


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  • | 10.02.2006 13:26

und wie ist das jetzt, wenn man nen k& n luftfilter hat mit dem ungültigen teilegutachten?

kann man den dann noch ohne probleme eintragen lassen, also als einzelabnahme?

oder passt da dann auch wieder was nicht ?

mfg alex


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  • | 10.02.2006 14:05

Wenn mann mal direkt an der Quelle nachfragen würde, bekäme man auch eine verwertbare Antwort:

Zitat:
Wichtige Kundeninformation

Glinde, den 19.12.2005 www.racimex.de


Betr.: TÜV Teilegutachten für K&N Luftfilterkits (57i)

Sehr geehrter Kunde!

Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese
Teilegutachten zurückgezogen werden.

Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus
gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.

Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.

Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:

Alfa Romeo 156 Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle

BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle

Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle

Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle


Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis
bis zum 31.12.05 zu erbringen.

Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.

Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.

Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen
erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.

Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Unterlagen dementsprechend zu aktualisieren und diese
Information an Ihre Kunden weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüssen
Dirk von Appen

Racimex Vertriebs GmbH
Biedenkamp 9 / 21509 Glinde bei Hamburg
Tel.: 040/739-200-0 Fax 040/739200-30
MFG

HAIDUK


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  • | 20.02.2006 19:28

Gilt das denn auch für Austauschfilter? Also von K&N? Mit originalem Filterkasten?
Und gibt es inzwischen eine Lösung, also wenn man die jetzt einbaut?


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  • | 20.02.2006 20:59

Zitat:
Zitat von BlackR19Cabrio
Gilt das denn auch für Austauschfilter? Also von K&N? Mit originalem Filterkasten?
Die sind davon nicht betroffen. Die waren vorher schon eintragungsfrei und sind es auch jetzt noch.


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  • | 20.02.2006 21:09

Toll. Und Nu? Nix 57i Kit in mein 3er einbauen kann? :frage:

Schöner Mist.

Muß ich halt mal auf dem amerikanischem Markt gucken.:D




munter bleiben..............:cool:

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