K&N Luftfilter!!! Teilegutachten ungültig!!!
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So, hab nen kumpel, der bei ner autoteilefirma arbeitet. |
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Jep, das ist richtig. Für bestehende Änderungsabnahmen gilt aber eine Art Bestandschutz, d.h. sie werden nicht ungültig. |
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Und wieso ? Und welche sind die Ausnahmen ? |
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Gibt es damit jetzt gar keine gültigen Gutachten mehr für die Dinger? Oder gibts neue Versionen? |
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Dann würde ich gerne mal wissen warum die ungültig sein sollen ? |
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hmm möglich ist alles aber warum nur K&N dan? Die Lautstärke ist doch bei allen so gut wie gleich egal welcher Hersteller und darum gehts doch wahrscheinlich letz endlich denke ich mal.Kaum ein Auto bleibt mit einen offenen Lufi im erlaubten bereich daher evt wenn da was dran sein sollte. |
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Wie sieht es mit den 57i Kits aus? |
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gilt das jetzt für alle lufti? oder nur welche von K&N? |
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ich hoffe ist alles nur ein spaß und gilt nur für BMW ;-)))) |
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und wie ist das jetzt, wenn man nen k& n luftfilter hat mit dem ungültigen teilegutachten? |
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Wenn mann mal direkt an der Quelle nachfragen würde, bekäme man auch eine verwertbare Antwort: Zitat: MFGWichtige Kundeninformation Glinde, den 19.12.2005 www.racimex.de Betr.: TÜV Teilegutachten für K&N Luftfilterkits (57i) Sehr geehrter Kunde! Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden. Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen. Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG. Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen: Alfa Romeo 156 Fiat alle MG alle Peugeot alle Subaru alle BMW alle Honda alle MINI alle Renault alle Suzuki alle Chrysler/Jeep alle Lancia alle Mitsubishi alle Rover alle Toyota alle Citroen alle Mercedes alle Nissan alle Smart alle Volvo alle Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis bis zum 31.12.05 zu erbringen. Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren. Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen. Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Unterlagen dementsprechend zu aktualisieren und diese Information an Ihre Kunden weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüssen Dirk von Appen Racimex Vertriebs GmbH Biedenkamp 9 / 21509 Glinde bei Hamburg Tel.: 040/739-200-0 Fax 040/739200-30 HAIDUK |
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Gilt das denn auch für Austauschfilter? Also von K&N? Mit originalem Filterkasten? |
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Zitat: Die sind davon nicht betroffen. Die waren vorher schon eintragungsfrei und sind es auch jetzt noch.
Zitat von BlackR19Cabrio Gilt das denn auch für Austauschfilter? Also von K&N? Mit originalem Filterkasten? |
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Toll. Und Nu? Nix 57i Kit in mein 3er einbauen kann? |
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