Pagenstecher-Szene pocht jetzt auf das Grundgesetz
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Mit Platzverweisen und Aufenthaltsverboten macht die Stadt der Pagenstecher-Szene das Leben schwer. Wer sein Auto tiefergelegt hat, kann sich ein Aufenthaltsverbot einhandeln, auch wenn er nur Tempo 30 fährt. Ein Polizist trifft die Entscheidung, die weit reichende Folgen für den Betroffenen hat. Wird hier noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung Datum: 17.04.2002 |
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