Tuningszene weiter im Blick


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  • | 11.01.2004 15:53

Die Stadt Osnabrück akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Verwaltung zurückgepfiffen hatte.
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Presseamtsleiter Dr. Sven Jürgensen bestätigte gestern Nachmittag auf Anfrage, dass die Stadt keine Beschwerde gegen das Urteil einlegen werde. In der Hauptsache bleibe es aber bei der bisherigen Haltung: Die Stadt werde an der Pagenstecherstraße weiterhin Präsenz zeigen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen illegale Rennen vorgehen. „Das Gericht hat uns Grenzen gesetzt“, räumte Jürgensen ein, das sei jedoch kein Freibrief für Anhänger der Tuningszene, sich gesetzwidrig zu verhalten. Gegen gesellige Treffen autobegeisterter junger Leute sei zwar nichts einzuwenden, wenn es zur Gefährdung von Menschen und zur Störung der Ordnung komme, werde die Stadt jedoch weiterhin konsequent dagegen vorgehen. Gestern hatten sich die Verantwortlichen der betroffenen Ämter zusammengesetzt, um die Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu beraten. Geklagt hatte ein junger Mann, der als Beifahrer eines tiefer gelegten BMW in eine Polizeikontrolle geraten und anschließend mit einem Aufenthaltsverbot belegt worden war.
Aufenthaltsverbote hatte die Stadt bisher nur gegen Drogendealer ausgesprochen. Nach den Vorkommnissen am „Car-Freitag“ erklärte sie auch Angehörige der Tuningszene zu „unerwünschten Personen“. Für ein halbes Jahr wurde ihnen untersagt, sich Freitag Nachts an der Pagenstecherstraße und der Hannoverschen Straße aufzuhalten. Auswärtige bekamen sogar die Auflage, im fraglichen Zeitraum einen Bogen um Osnabrück zu machen.
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Wer sich nicht an die Auflage hielt, riskierte ein Ordnungsgeld von 500 Euro und ersatzweise Haft. Über 400 Aufenthaltsverbote hat die Stadt in den vergangenen Wochen ausgesprochen, in 77 Fällen legten die Betroffenen Widerspruch ein. Die Anordnungen sind nun hinfällig geworden, weil die Stadt keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einlegen will.


Quelle:
Neue Osnabrücker Zeitung
Datum:
04.05.2002

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