Noch kein Urteil im Prozess um Car-Freitag


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  • | 28.12.2005 16:17

Staatsanwalt stellt Beweisantrag: Angeklagter wegen Sehschwäche gar nicht fahrtüchtig


Bielefeld (joh). Die Plädoyers waren fast schon gehalten, das Ende des Prozesses um den schrecklichen Verkehrsunfall am Karfreitag schien greifbar nahe. Doch dann brachte Verteidiger Michael Naumheim in einem der letzten Sätze seines Schlussvortrages einen Umstand ins Spiel, der seinem Mandanten gefährlich werden könnte und eine Fortsetzung der Hauptverhandlung notwendig macht.

Naumheim erwähnte eine Augenoperation, der sich der wegen fahrlässiger Tötung , fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagte Danny B. (21) aus Versmold am 21. April diesen Jahres, also knapp vier Wochen nach dem Unfall, in der Mannheimer Uni-Klinik hatte unterziehen müssen. Staatsanwalt Carsten Nowak, der zuvor eine 15-monatige Bewährungsstrafe und weitere zehn Monate Führerscheinsperre gegen B. beantragt hatte, wurde sofort hellhörig.

Er vermutet, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem rechten Auge eine Sehstärke von weniger als 40 Prozent besaß und daher gar nicht hätte Auto fahren dürfen.

Eine derartige Sehschwäche könnte auch erklären, warum Danny B. seinen getunten Opel Corsa am Abend des 25. März von der linken auf die rechte Fahrspur der Herforder Straße lenkte, dabei mit einem anderen Pkw kollidierte und schließlich ungebremst in eine Zuschauermenge raste. Die 25-jährige Gütersloherin Jessica S. starb, wie mehrfach berichtet, wenige Sunden später im Krankenhaus an den Unfallfolgen. Neun weitere Personen erlitten zum Teil schwere Verletzungen.

Nowak stellte den Beweisantrag, die behandelnden Ärzte der Augenklinik als Zeugen zu vernehmen. Das Jugendschöffengericht gab dem Antrag statt.

Der vierte Prozesstag stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Wegen der zahlreichen Zuhörer hatte Vorsitzende Astrid Salewski die Verhandlung in den größten Sitzungssaal des Amtsgerichts verlegt. Leider war vergessen worden, einen Terminzettel mit dem entsprechenden Hinweis im Schaukasten neben dem Eingang anzubringen.

Damit war das Grundprinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung verletzt. Nach etwa anderthalb Stunden bemerkte und beanstandete Verteidiger Naumheim den Formfehler. Folge: Alles bis dahin Geschehene war Makulatur und musste wiederholt werden. Immerhin gelang es, einen bereits entlassenen Zeugen durch die Polizei ausfindig zu machen. Er wurde ins Gericht zurückgebracht und musste noch einmal aussagen.

Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger zogen sich durch ihre Plädoyers den Unwillen der Eltern der Verstorbenen zu, die sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen haben. Nach Nowaks Antrag verließ der Vater des Opfers aufgebracht den Saal. Die Mutter von Jessica S. folgte, nachdem Naumheim Freispruch für Danny B. beantragt hatte. Der Prozess soll am 6. Januar fortgesetzt werden.


Quelle:
www.nw-news.de
Datum:
28.12.2005

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  • | 28.12.2005 16:31

ey das habe ich auch schon gepostet !:D:D

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