"Carfreitagsprozess" geht in zweite Runde


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  • | 23.01.2006 09:32

Bielefeld. Im "Carfreitagsprozess" hat der Verteidiger des Angeklagten Danny B. fristgerecht Berufung eingelegt. Der Fahrer des Opel Corsa wurde einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Er war mit seinem Auto in eine Menschenmenge gefahren. Eine Frau starb. Die Verhandlung geht jetzt am Landgericht weiter.


Quelle:
www.nw-news.de
Datum:
23.01.2006

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  • | 23.01.2006 09:34

mal eine ganze andere frage:

- muss er das alles selber zahlen, also gerichtskosten etc?
- auch wenn er jetzt die berufung gewinnt? muss er dann von der ersten Instanz trotzdem zahlen (hat er ja "verloren")
- zahlt sowas eine rechtschutzversicherung?

der obige text ist ja im endeffekt aber schon eine überraschung.
die reaktionen hier haben ja gezeigt, dass viele das Urteil als zu mild empfohlen haben.


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  • | 23.01.2006 09:44

ich finds eine frechheit das er da berufung einlegt.... er bekommt ein jahr bei fahrlässiger Tötung und vielen Verletzten. So ein Unding


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  • | 23.01.2006 09:55

dp303

ja er muß alles selber zahlen ,nur anwalt ist teuer ,gerichtskosten sind vielleicht 90€ oder so

ja klar muß er die erste instanz bezahlen ,sonst würde ja jeder in berufung gehen wenn man die erste nicht bezahlen muß!,aber auch hier gilt nur der anwalt ist teuer und man muß überlegen ob sich anwalt kosten rechnen für die strafmilderung die er erreichen könnte! , kann aber auch schlimmer werden die strafe!

rechtsschutz bezahlt keine vorsätzlichen sachen,ist wie wenn du geblitz wurdes wenn es deine schuld ist zahlt die rechtsschutz nicht die ist mehr dafür da wenn du betrogen wirst damit du dein recht bekommst!!!


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  • | 23.01.2006 10:05

Naja, das die Gerichtskosten so wenig sind ist wohl nicht so..

Kommt natürlich immer auf den Fall an, aber wenn 5 Zeugen geladen wurden bekommen auch 5 Zeugen Zeugengeld, bei 6 das ganze mal 6 etc.

Ansonsten ist es eben so, das der Verlierer zahlt, auch vor dem Gericht.

:hut:


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  • | 23.01.2006 10:29

mr. tuning

die zeugen sind egal ,die muß der angeklagte nicht bezahlen!

die zeugen bekommen wenn sie wollen die unkosten bezahlt die dadurch entstanden sind ,das sie zur verhandlung gekommen sind

und dieses bezahlt der saat!

gerichtskosten so wenig "klingt komisch,ist aber so"

wollt ich erst auch nicht glauben,aber ich hab die selber schon ein paar mal bezahlt ,und das waer nie viel mehr!

natürlich kommts auf denn fall an ,aber die sind immer unwichtig ,brauch man nicht drüber nachdenken

150€könnt ich mir vielleicht noch vorstellen aber viel ist es nicht


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  • | 23.01.2006 10:36

Ich glaub aber schon das eine Rechtsschutzversicherung das bezahlt. Kenne jemanden der hatte mal ne Schlägerei und da hat die Rechtsschutz auch alles bezahlt bis auf das Schmerzensgeld das das Opfer bekommen hat.

Aber in diesem Fall für so eine milde Strafe die er bekommen hat ist es fast schon dreist in Berufung zu gehen finde ich.:|


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  • | 23.01.2006 10:37

Zitat:
Zitat von colorado
rechtsschutz bezahlt keine vorsätzlichen sachen,ist wie wenn du geblitz wurdes wenn es deine schuld ist zahlt die rechtsschutz nicht die ist mehr dafür da wenn du betrogen wirst damit du dein recht bekommst!!!
fahrlässige tötung = vorsatzdelikt? ehm ist klar.
beim zu schnellen fahren ist es geschwindigkeitsabhängig.
grundsätzlich wird dort auch fahrlässigkeit angenommen, es sei denn
vorsatz kann nachgewiesen werden. anders sieht es auch bei krassen
geschwindigkeitsverstößen jenseits der 40km/h-marke außerhalb von ortsschaften aus.
natürlich zahlt die rechtschutzversicherung einen strafprozess.
die kosten des verfahrens sind im GKG geregelt, wer interessiert ist kann hier http://www.strafrecht-ratgeber.de/s..content_01.html etwas nachlesen.

max


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  • | 23.01.2006 10:59

Das ist ja wohl ne bodenlose frechheit, das der in Berufung geht, an der stelle vom Richter würde ich dem jetzt richtig einen aufbrummen, hoffentlich kommt der an den Richtigen:boese:


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  • | 23.01.2006 11:22

@ Colorado

Mit den Zeugen muß ich dir leider widersprechen, wenn du "Schuldig"
gesprochen wirst mußt du alle entstanden Kosten selber
tragen, auch die Kosten die für Zeugen angefallen sind (Tage, Fahrgeld usw.)
Spreche da aus Erfahrung! ;-)

Zur Sache :

Verstehe eigentlich auch nicht so genau wieso er in Berufung geht, ein Jahr
auf Bewährung ist doch schon ein sehr Mildes Urteil.
Mal sehen was draus wird


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  • | 23.01.2006 12:08

Also das find ich jetzt auch echt mal daneben!

In den anderen Thread hab ich ja gesagt das das Urteil angemessen ist! Schließlich war es ja Fahrlässige Tötung! Aber jetzt gegen das Urteil was ich für völlig normal halte gegen anzugehen ist totaler Schwachsinn!

Wie kann man nur so Dreist sein! Der soll doch froh sein das er nicht in den Bau muss! Trottel der!

Neeeneee da hörts bei mir auf, ich hoffe mal das ihm das Landgericht mal richtig einen aufen Kopf gibt!

:hut:


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  • | 23.01.2006 13:10

Zitat:
Zitat von VR6-Turbo-Flo
Das ist ja wohl ne bodenlose frechheit, das der in Berufung geht, an der stelle vom Richter würde ich dem jetzt richtig einen aufbrummen, hoffentlich kommt der an den Richtigen:boese:
Seh ich auch so! Hoffentlich bekommt er jetzt ne harte Strafe;)


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  • | 23.01.2006 13:12

in den meisten fällen geht so eine berufung immer nach hinten los


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  • | 23.01.2006 13:33

Sein Rechtsverdreher hat ihm sicher zu der Berufung geraten, einfach aus dem Grunde, weil er dann mehr Honorar bekommt.
Es gibt keinen anderen Grund, warum man sonst bei so einem Urteil in Berufung gehen sollte.:rolleyes:


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  • | 23.01.2006 15:31

Nighthawk77
denn ist es immer verschieden ,ich war dreimal im gericht immer mit 1-4zeugen muste aber nie einen davon bezahlen!!


find ich aber auch voll fertig das cder gegen angeht, 1 jahr bewährung ist doch gar keine strafe!!

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