Anklage nach "Carfreitags-Rennen"


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  • | 12.03.2007 13:33

Nach dem tödlichen Unfall am Karfreitag (25.3.05) in Bielefeld hat die Staatsanwaltschaft jetzt den Unglücksfahrer angeklagt. Der 21-Jährige aus Versmold im Kreis Gütersloh muss sich voraussichtlich Ende Oktober unter anderem wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Bielefeld kam es wegen seiner rücksichtslosen Fahrweise zu dem Unfall.

Die Raser- und Tuningszene nennt den Karfreitag vor Ostern "Carfreitag" (engl. car = Auto). Es ist der traditionelle Saisonauftakt für die Fahrer aufgemotzter, PS-starker Autos. An diesem Abend war der Unfallfahrer viel zu schnell, nämlich laut Gutachten mit etwa 75 km/h (erlaubt sind höchstens 50 km/h) auf einer Ausfallstraße in Bielefeld unterwegs. Bei einem riskantem Überholmanöver, so die Staatsanwaltschaft, prallte der Wagen des 21-Jährigen gegen ein anderes Auto und schleuderte ihn in eine rund 70-köpfige Menschenmenge. Dabei kam eine 25-jährige Frau aus Gütersloh ums Leben. Neun Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Der Anwalt des Unfallfahrers will im Prozess zunächst einmal klären, ob sein Mandant tatsächlich gefährlich in den Verkehr eingegeriffen hat oder ob ihm im fließenden Verkehr nur ein Fahrfehler unterlaufen ist. Zu wdr.de sagte er, dass viele Zeugen nach so einem schrecklichen Unfall die Geschehnisse nicht unbedingt objektiv wiedergeben könnten. Er werde das Unfallgeschehen vor dem Prozess noch einmal theoretisch vor Ort rekonstruieren.

Rund sechs Wochen nach dem Unfall musste der 21-Jährige Unfallfahrer seinen Führerschein vorläufig abgeben.


Quelle:
http://www.wdr.de/themen/panorama/unfall03/illegales_autorennen/050916.jhtml?rubrikenstyle=panorama
Datum:
16.09.2005

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