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Vorschlag für Car-Freitag - Seite 1
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29.03.2004 23:29
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Tuning Beitrag 1 |
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Abgasjunkie ![]() 208 Beiträge 07.01.2004 registriert Kennzeichen: KO |
Hi Leute, ich hätte da mal einen Vorschlag und ich fänds unglaublich gut wenn Ihr Euch den alle befolgen würdet: Schnappt Euch an diesem besagten Freitag Euer Mädel oder Eure Kollegen und fahrt irgendwo hin nur nicht auf die Page. Sagt es jedem den Ihr kennt, postet es in jedem Forum. Das wär das absolut genialste, wenn die ganzen Grünen die Typen der DEKRA und die vom TÜV da stehen und keiner kommt. Was meint Ihr was denen da an Geld durch die Finger ginge. Wisst Ihr wie teuer ein Gutachten ist das der TÜV oder die DEKRA erstellt? Lockere 300-400€, von denen der Prüfer ich meine 50%, es können aber auch 30% sein, weiss ich jetzt nicht so genau, bekommt. Das bedeutet dass sich der Kerl von Euch seinen Urlaub sponsorn lässt und das weiss der auch schon im Voraus, denn von 20-30 Fahrzeugen geht der einfach aus. Naja Abschleppkosten(Schubert & Co) und neuen Brief, die Kosten kennen ja die meisten :-) Dann noch einen Tip für die, die meinen sie haben einen Wagen an dem nichts zu bemängeln ist: Jeder Wagen kann stillgelegt werden, jeder!! Die Polizei achtet dieses Jahr ganz besonders auf "nicht vorschriftsmäßige" Beleuchtung, als da wären: -blaue,rote,grüne Standlichter -blaue Wischerdüsen -Xenon Birnen in H4 Gehäusen -rote Rückfahrscheinwerfer, usw. Außerdem natürlich immer gern gesehen, da eindeutig: -falsche Ausführung der Pedalerie -getönte Scheiben vorne -Schleifspuren -Schallemission Also ich hoffe Ihr kommt alle schön mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Page und guckt Euch an wie doof Polizisten gucken können wenn Sie nichts zu tun haben, ich werd mir die Sache wohl vom Balkon aus anschauen und nen paar Würstchen auf den Grill schmeißen :-), ansonsten wünsche ich allen eine unfallfreie und geniale Saison |
29.03.2004 23:40
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Tuning Beitrag 2 |
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Rollerfahrer ![]() 136 Beiträge 29.02.2004 registriert Kennzeichen: St |
na denn ma guten appetit..........
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29.03.2004 23:48
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Tuning Beitrag 3 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1134 Beiträge 19.04.2003 registriert Kennzeichen: Nld. |
Also ich finde die Idee von PoloG4ever ziemlich gut, aber ob sich da auch alle dran halten ist die zweite Sache, denn es wird immer Leute geben, die es nicht lassen können, aber die sind dann halt selbst schuld dran. Außerdem je weniger dort hinkommen, desto mehr gucken die doch denke ich mal auch bei den Autos, die trotzdem meinen dort hinfahren zu müssen, damit sie auch eine bestimmte Quote erfüllen, damit der große Polizeieinsatz auch gerechtfertigt werden kann. Aber da habe ich auch keine Ahnung von, ob und wieviel Autos die rausziehen müssen, falls überhaupt. Aber es liegt doch nahe, oder? |
29.03.2004 23:49
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Tuning Beitrag 4 |
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Fahrschüler ![]() 27 Beiträge 12.03.2004 registriert Kennzeichen: W |
Jojo, bei uns im Tal reden se auch alle davon das auszulagern .... halt ich null von. Zitat: ... klar könnense das, doch ich würde mir das bei meinem Auto z.B. 3x überlegen. Ab dem Zeitpunkt an dem mein Auto beschlagnahmt wird, und stillgelegt wird, weil angeblich wieder einmal irgendwas nicht in Ordnung ist, was die Heinis überhaupt nicht begutachten können und was auch nicht jeder Prüfer auf Anhieb weiss, fahre ich auf Staatskosten Taxi, und zwar für jede Kleinigkeit, die ich normal auch mit meinem Auto fahren würde.Jeder Wagen kann stillgelegt werden, jeder!! Ich find es immer bemerkenswert, warum immer eine solche Panik verbreitet wird, nur weil man sich mal wieder treffen will. Mein Motto: Wer nichts zu verbergen hat, der braucht auch keine Angst zu haben ... |
30.03.2004 00:14
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Tuning Beitrag 5 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1134 Beiträge 19.04.2003 registriert Kennzeichen: Nld. |
@BMWuppdich Also seit wann kann man denn auf Staatskosten Taxi fahren? Davon habe ich noch nie was gehört. Hast da zufällig einen Link, wo man das aus sicherer Quelle erfahren kann? Ach so und was das nicht verbergen angeht, ich denke, dass man, wie ich oben schon erwähnte, stärker kontrolliert wird, je weniger Autos kommen. Und wenn die was finden wollen, dann finden die auch was. Was willst du dann noch dagegen machen? |
30.03.2004 00:36
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Tuning Beitrag 6 |
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Abgasjunkie ![]() 204 Beiträge 21.01.2004 registriert Kennzeichen: Bra |
@ PoloG4ever Jeder Wagen kann stillgelegt werden, jeder!! Das würd ich so nicht stehen lassen! Das würde ja heissen das die sogar einen Werks frischen, ich sag jez einfach mal, Golf 5 ohne Umbauten Still legen dürfen! Und das ist nicht zulassig!!!!!! Sie dürfen dir die Weiterfahrt verweigern aber mehr auch nicht! Vorraussetzung ist natürlich einwandfreier Zustand! D.h keine erheblichen Mängel, welche zu einer Verkerhsgefährdung führen! Sollte es trotzdem der Fall sein, dann sollte man wohl eine Beschwerde an die Dienstaufsichtsbehörde einreichen!!!!!! Und wenn das der Fall ist würde ich auch auf Staatskosten Taxi Fahren!!!! Kannste dann später einreichen und der Polizist der die Karre Still gelegt hat, bekommt richtig einen auf den Sack!! |
30.03.2004 01:06
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Tuning Beitrag 7 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1134 Beiträge 19.04.2003 registriert Kennzeichen: Nld. |
@Ralle Das mit dem Stilllegen wird wohl richtig sein, aber eine Mängelkarte wirste wohl aufs Auge gedrückt bekommen. Denn finden werden die immer was. Und wie realistisch ist das schon, dass man dort mit einem nigelnagelneuen Auto aufkreuzt? Und woher wisst ihr das mit dem Taxi fahren auf Staatskosten? Steht das irgendwo geschrieben? |
30.03.2004 07:55
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Tuning Beitrag 8 |
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Happymeal-Esser ![]() 400 Beiträge 30.03.2003 registriert Kennzeichen: OS |
Also ich habe rote Rückleuchten bei meinem Corrado,aber fachmännisch eingetragen von der GTÜ! Können die da trotzdem was zu sagen? Da bekomme ich doch eher nur ne mängelkarte! |
30.03.2004 08:22
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Tuning Beitrag 9 |
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11530 Beiträge 17.02.2002 registriert Kennzeichen: OS |
@ Corrado-Lady Ich glaube nicht, dass am Carfreitag Mängelkarten verteilt werden, dafür sind die Jungs viel zu übermotiviert. Und die ganzen Abschlepper wollen ja auch was zu tun haben. |
30.03.2004 10:16
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Tuning Beitrag 10 |
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Fahrschüler ![]() 27 Beiträge 12.03.2004 registriert Kennzeichen: W |
Das mit dem Taxi steht nirgendwo so geschrieben. Geht mal davon aus, an meinem Auto sind keine Megasachen eingetragen, das Fzg befindet sich in einwandfreiem Zustand und glaubt mir, die können nix finden, weil es nix gibt. Seit ca. 10 Jahren fahre ich getunte Autos, habe schon sehr oft mit der Polizei zu tun gehabt, und letztes Jahr meine erste Mängelkarte erhalten, die auch noch ungerechtfertig gewesen ist, und vom Gericht wieder gestrichen wurde. Natürlich kommt es immer auf die Eintragungen an, habe ich einen Alu Heckflügel mit scharfen Kanten eingetragen, dann lag das im Ermessensraum des Prüfers, der bei jedem Prüfer unterschiedlich ist. Eine Bastuck Auspuffanlage, die mit der Zeit sicherlich lauter wird, und Anfangs eingetragen wurde, kann natürlich auch so ein Fall sein, da kann die Porzelei natürlich sagen, neee, so geit dat net. Das kann und ist nicht unser Problem, das Gesetze so dermassen lasch sind, das solche Grenzfälle möglich sind, und deshalb würde ich Taxi fahren und die Quittungen zum Gerichtstermin mitbringen. ![]() Mag sein das ich in der Beziehung überheblich wirke, aber ich lass mir von denen noch lange nix gefallen, schon garnicht, wenn die wieder und wieder Prüfer vorbringen, die davon null Peilung haben. Ich für meinen Teil finde es relativ witzig, dass überall, wo ein solches Event gestartet wird, man heute schon darüber nachdenkt sich einen anderen Platz zu suchen. |
30.03.2004 10:21
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Tuning Beitrag 11 |
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Gulliausweicher ![]() 2719 Beiträge 18.08.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Also ich finde den Vorschlag von Polo ganz gut. Daran wird sich zwar kaum wer halten.... Und wer Carfreitag mit nem Sceneauto zur Page fährt hat für mich eh nen Schatten! Die haben uns letztes Jahr auch mit nem Serienauto rausgezogen und wollten wissen wohin wir denn wollten! naja als wir meinten zu BK haben wir nen Platzverweis bekommen und sollten uns da nicht mehr blicken lassen. Traurig wenn man darüber nachdenkt aber so war es! Und wie schon mal erwähnt, auf den ganzen Stress hab ich null Bock und darum bin ich dieses Jahr im Urlaub |
30.03.2004 18:58
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Tuning Beitrag 12 |
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Abgasjunkie ![]() 208 Beiträge 07.01.2004 registriert Kennzeichen: KO |
Also die Sache ist doch eigentlich ganz einfach, ich habe mich da vielleicht nicht 100% klar ausgedrückt: Jedes getunte Auto kann stillgelegt werden! Das ist Fakt und kann auch nicht widerlegt werden oder nur sehr sehr schwer. Ihr könnt das bei Eurem Auto ganz schnell selbst überprüfen, kostet Euch etwa eine halbe Stunde: 1. Seht Euch Eure Eintragungen an: Wurden Bauteile, die sich gegenseitig beeinflussen zusammen eingetragen? Dazu gehört zum Beispiel Felgen/Reifen/Fahrwerk/Lenkrad Fahrt Ihr andere Felgen mit anderen Reifen und dazu ein kleineres Lenkrad und habt eine Tieferlegung drin braucht Ihr EINE Eintragung auf der alles berücksichtigt wurde. Sieht dann so aus: Auch genehmigt Felge 9x16 mit 225/40 16 in Verbindung mit Lenkrad Momo Typ Corse und in Verbindung mit Tieferlegung H&R Kennzeichnung..... Habt Ihr so etwas nicht, dann schlechte Karten. 2. Schnappt Euch zwei alte Felgen und verschränkt Euren Wagen auf denen, indem Ihr einmal das linke Vorderrad und das rechte Hinterrad anhebt und auf der Felge abstellt.Dann noch einmal andersherum: Vorne rechts und hinten links. Berührt der Reifen irgendein Bautein (auch mal die Lenkung einschlagen) -> Verkehrsunsicher 3. Bodenfreiheit: Nehmt Euch eine Holzlatte oder einen Stein mit etwa 8-9 cm, wenn Ihr problemlos darüber fahren könnt seit Ihr einigermaßen im grünen Bereich, alles darunter -> Verkehrsunsicher Und das meinte ich mit alle Fahrzeuge: Denn wer legt seinen Wagen schon tiefer und hat dann immer noch 9cm Bodenfreiheit?? @Ralle is klar, ich meinte ja auch nur, weisst Du die Leute verdienen Ihr Geld damit und das ist echt nicht wenig und wenn die da was finden wollen dann finden die auch was, ich halte es schier unmöglich einen Wagen "ordnungsgemäß" herzurichten. Zumindest kleinere wie Polo Golf Corsa 206 usw. Bei einem großen 5'er A6 Bora usw ist das irgendwie einfacher man packt sich einfach 18'er Felgen drau und nen Remus Pott und fertig, so in der Art. @Corrado Lady Wenn Dein Lichtbild (weisser Rückfahrscheinwerfer, rote NSL, Bremslicht Reflektoren, gelbe Blinker) in Ordnung ist -> Kein Problem |
30.03.2004 19:03
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Tuning Beitrag 13 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1050 Beiträge 07.01.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Also ich bleib zu hause da es ja nicht um die Tunings oder uns geht sondern Um die ganzen Gaffer die garnichts mit der szene zu tun haben. |
30.03.2004 19:24
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Tuning Beitrag 14 |
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Erfinder des Rades ![]() 2009 Beiträge 17.09.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Zitat: gefärbte Leuchten, erlaubt oder nicht? Zitat von Corrado-Lady Also ich habe rote Rückleuchten bei meinem Corrado,aber fachmännisch eingetragen von der GTÜ!Können die da trotzdem was zu sagen? Da bekomme ich doch eher nur ne mängelkarte! Immer wieder taucht die Fragen: ich möchte keine schwarzen Leuchten kaufen, die sind zu teuer, ich möchte sie selber färben. Oder man kann in Internetauktionen eingefärbte Leuchten günstig ersteigern. Wie bekomme man das eingetragen. Die Antwort ist ganz einfach: legal gar nicht. Zulassungspflicht Alle Leuchten am Fahrzeug unterliegen der Zulassungspflicht. Regulär erkennt man diese Zulassung an einem e-Prüfzeichen auf der Leuchte. Im Prinzip ist jede Leuchte des Leuchtenkörpers einzeln zugelassen worden, hat also eine eigene Zulassung. Diese Zulassung unterliegt der StVZO. "Aber da steht nichts drin!" werdet Ihr jetzt sagen. Stimmt halb. Durch Angleichung der Zulassungsvorschriften mit dem europäischen Ausland wurden spezielle, länderübergreifende Regelungen notwendig. Dies sind die ECE-Richtlinien, auf die in allen möglichen Paragraphen der StVZO verwiesen wird. Genauer darauf einzugehen würde den Rahmen sprengen, daher hier die rechtlichen Grundlagen in Kurzform. Ablauf der Zulassung Jede Leuchte, die eine Zulassung erhalten hat und mit einem E-Prüfzeichen versehen wurde, hat ein lichttechnisches Zulassungsverfahren durchlaufen. In Deutschland ist dafür beispielsweise das "lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe" zuständig. Diese lichttechnische Zulassung regelt alles, was die Lampe erfüllen muss. Das fängt an bei der Helligkeit, über die Intensität bis hin zum Abstrahlwinkel. Sogar die zulässigen Leuchtmittel sind vorgeschrieben. Wenn man also beispielsweise in ein Schlusslicht statt der vorgesehenen 5 oder 10 Watt Birne eine 21 Watt Birne einbaut, erlischt strenggenommen deren Zulassung. Für jede Leuchte gibt es separate Vorschriften, so muss ein Blinker andere Vorschriften erfüllen als eine Nebelschlussleuchte oder ein Bremslicht. Wenn man nun auf die Idee kommt, statt der Standardbeleuchtung schwarze, grüne blaue, ... Heckleuchten einzubauen, müssen diese Leuchten ebenfalls den gültigen Zulassungsvorschriften entsprechen. Dafür bekommen auch diese Leuchten ein Zulassungszeichen zugewiesen. Die Hersteller der Leuchten müssen jede Farbe und jeden einzelnen Teil der Leuchte separat prüfen lassen. Neben einem erheblichen zeitlichen Aufwand, ist auch erheblicher finanzieller Aufwand notwendig. Ist der Nachweis erbracht und das E-Prüfzeichen mit einer zugehörigen Prüfnummer (steht auf jeder Leuchtenkammer) durch das KBA (Kraftfahrt Bundesamt) erteilt, kann man diese Leuchte in Serie produzieren. vermeintliche Tipps und Tricks Jetzt gibt es eine Menge vermeintliche Tricks, mit denen man angeblich auch selbstgefärbte Leuchten eingetragen bekommt. Ich möchte hier die gängigsten, mir bekannten Methoden und Ihre Gefahren nennen. 1.) schwarze Leuchten ausleihen, eintragen lassen und dann gegen gefärbte Leuchten austauschen Zuerst einmal habt Ihr nach der Eintragung wieder Änderungen vorgenommen, damit ist die Eintragung natürlich ungültig geworden, da sich das begutachtete Teil gar nicht mehr am Fahrzeug befindet. Jede legale Eintragung beinhaltet die Zulassungsnummer der Leuchte. Diese ändert sich natürlich wieder, wenn die Leuchte ausgetauscht wird. Eine Serienleuchte hat eine andere Zulassungsnummer als eine Umrüstleuchte. Wenn Ihr in einer Polizeikontrolle oder beim nächsten TÜV darauf besteht, eingetragene Leuchten zu fahren, kommt man Euch sehr schnell auf die Schliche, wird Euch Vorsatz unterstellen. Im ungünstigsten Fall bringt Euich das eine Anzeige ein. 2.) Eintragung per Einzelabnahme Einige Händler versprechen, dass eine Eintragung per Einzelabnahme möglich sei und einige Kunden die nachträglich gefärbten Leuchten eingetragen haben. Hier solltet Ihr genau nachhaken, denn mir stellen sich in diesem Moment 2 Fragen: 1.) wenn es möglich ist, warum nennt der Händler Euch keine Prüfstelle die dies macht oder bietet die Eintragung selber an und 2.) wenn es so einfach ist, gefärbte Heckleuchten zu legalisieren, warum macht das kein Hersteller von Leuchten? Die Gewinnspanne wäre unendlich gross, weil alle umständlichen und kostspieligen Zulassungsverfahren wegfallen würden. 3.) Gefälligkeitseintragung "Fahrzeug ist mit gefärbten Heckleuchten ausgerüstet" steht in manchen Fahrzeugscheinen. Was heisst das genau? Eigentlich ist das doch ein Freibrief für selbstgefärbte Leuchten? NEIN!!! Spielen wir das einmal durch. Ihr bekommt diesen Text von Eurem Prüfer eingetragen. Wenig später kommt Ihr in eine Polizeikontrolle. Der Beamte bezweifelt, dass es sich um legale Leuchten handelt. Das Fahrzeug wird einem anderen Prüfer vorgestellt. Dieser durchschaut die nette Spielerei natürlich sofort. Ihr zieht vor Gericht, mit einer vermeintlich sicheren Eintragung im Rücken. Der zuständige Prüfer wird als Zeuge geholt, betrachtet die Lampen. Was wird nun passieren? Wählt die wahrscheinliche Möglichkeit selber aus: a) er bricht in Tränen aus und gesteht, dass er das nie hätte eintragen dürfen, es aber trotzdem getan hat und er alleine schuld sei, oder b) er behauptet, am Tag der Eintragung seien andere, zulässige Leuchten verbaut gewesen. Seine Eintragung sei natürlich schwammig, aber damit hätte er ja auch nicht rechnen können. Letztendlich hängt sein Job daran, da wird er sich nicht für Euch schuldig bekennen. Die Eintragung ist also auch für ihn sicher. 4.) "gekaufte" Eintragung Jeder hat schon einmal von "gekauften" Eintragungen gehört. Prüfer die sich etwas dafür zahlen lassen, dass Sie auch illegale Bauteile eintragen. Ob es diese Prüfer wirklich gibt kann ich kann ich nicht sagen, gehört habe ich schon davon. Ihr habt nun also Leuchten eingetragen, die man gar nicht fahren darf. In der nächsten Polizeikontrolle wartet wieder der nette Beamte, glaubt nichts von dem was da steht, schleppt Euch zu einem Sachverständigen, der durchschaut das wieder recht schnell. Ihr zieht vor Gericht mit einer vermeintlich extrem sicheren Eintragung. Der eintragende Prüfer wird als Zeuge bestellt. Er schaut sich die Leuchten an. Wählt wieder selber aus was passiert. a) er grinst und sagt "ha, jetzt haben sie mich aber erwischt", verliert seinen Job, oder b) er behauptet, dass diese Leuchten natürlich nicht zugelassen seien, er das aber damals nicht hätte feststellen können, sie waren am Fahrzeug, Ihr hattet ein offizielles Gutachten, dass muss dann ja wohl gefälscht gewesen sein, wo das jetzt sei solle man Euch fragen. Wieder reingefallen. 5.) "blinde" Eintragung Man gibt einem guten Bekannten den Fahrzeugbrief und etwas Geld, sowie ein Auflistung aller Teile, die eingetragen werden sollen. Einige Tage später erhält man den Brief mit allen Eintragungen aber ohne Geld zurück. Mir sind selber zwei solcher Fälle bekannt. Einige Zeit später stand der nächste TÜV-Termin an. Der Brief wurde ebenfalls vorgelegt (man hatte ja mit Ärger gerechnet) und es stellte sich folgendes heraus: Im ersten Fall war der Prüfstempel von exakt dieser Prüfstelle, allerdings gab es keinerlei Unterlagen über diese Eintragung und ein solcher Stempel war kurz vorher auf wundersame Art und Weise verschwunden. Im zweiten Fall standen Stempel und Unterschrift in keinerlei Beziehung, einen Prüfer mit diesem Namenskürzel hat es in dieser Prüfstelle nachweislich nie gegeben. 6.) allgemeines Gutachten "gegen die Verwendung eingefärbter Leuchten ist nichts einzuwenden". Ein solches Gutachten machte vor einiger Zeit die Runde und ist auch jetzt wieder käuflich zu erwerben. Logischerweise fehlten hier sämtlich genauen Bezeichnungen. Ein Gutachten in dem die Leuchte nicht mit Zulassungsnummer genannt ist ist ungültig. Jeder Prüfer lacht Euch damit aus. Warum? Nehmen wir an Ihr lackiert die Leuchte in Wagenfarbe. Es kommt kein Licht mehr durch. Im Gutachten steht "gegen die Verwendung eingefärbter Leuchten ist nichts einzuwenden". Ihr bewegt Euch also im Rahmen des Gutachtens, im Rahmen der Legalität. Würdet Ihr Euch das selber glauben??? Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. In der heutigen Zeit, wo nahezu jeder einen Rechner, einen Scanner und ein Grafikprogramm besitzt, kann man sich ohne weiteres auf Grundlage eines gültigen Gutachtens selber beliebe Gutachten drucken. Allerdings ist ein Gutachten ein amtliches Dokument. Fliegt Ihr auf, ist die Wahrscheinlichkeit gross, unter anderem wegen Urkundenfälschung angeklagt zu werden. Dies ist eine Straftat, Ihr seid vorbestraft. Und das wegen 200 Euro die Ihr sparen wolltet? Fazit Die Zulassung einer Leuchte erfolgt erst nach einer extrem aufwendigen Prüfung. Das Zulassungszeichen hat einen urkundenähnlichen Charakter. Wenn Ihr nun die Lampe sprayt (Auftragung einer Beschichtung), verändert Ihr logischerweise deren (geprüfte) Werte. Damit erlischt in diesem Moment die Zulassung, die Lampe darf also im Strassenverkehr nicht mehr benutzt werden. Tut Ihr dies trotzdem, erlischt damit strenggenommen die ABE des Fahrzeugs, weil Ihr wissentlich an betriebswichtigen Teilen (Beleuchtung) manipuliert habt. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug muss von der Versicherung nicht versichert werden. Obwohl Ihr also Eure Beiträge zahlt, seid Ihr bei einem Unfalls nicht versichert. Jeder Gutachter stellt die unzulässigen Leuchten fest (das ist sein Job). Und wenn eine Versicherung nicht zahlen muss, tut sie das nicht, auch nicht weil Ihr so nett ausseht und so freundlich seid. Ihr bleibt also auf dem Schaden sitzen. Selbstverständlich könnt Ihr gegen die Versicherung klagen, dies kann aber einige Zeit in Anspruch nehmen und durch mehrere Instanzen gehen. Wenn Ihr jemanden angefahren habt und dieser bleibende Schäden behält, geht der Schaden schnell in die Millionen (Krankenhauskosten, Rentenansprüche, ...), auf denen Ihr dann ggf. ganz oder zum Teil sitzen bleibt - ist es Euch das wert??? Quelle: http://www.tuning-recht.de/ @ Corrado-Lady und alle anderen Corrado Fahrer: Hier bekommt ihr günstige Rückleuchten ganz legal! ![]() http://www.corrado-teile.de/frameset/ausgabe.htm oder hier: http://www.boosted-dubs.de/html/news.html Werde mir wohl auch welche holen!
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07.04.2004 19:02
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Tuning Beitrag 15 |
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Radler ![]() 18 Beiträge 04.04.2004 registriert Kennzeichen: DH |
Zitat: Genau das werde ich mit einem werksfrischen Seat Ibiza Freitag testen. Max. 200km bis dahin gelaufen :-)Zitat von Ralle Das würd ich so nicht stehen lassen! Das würde ja heissen das die sogar einen Werks frischen, ich sag jez einfach mal, Golf 5 ohne Umbauten Still legen dürfen!Und das ist nicht zulassig!!!!!! Ich bin echt gespannt. Achso, ja "szenetypisch" ist ja das Zauberwort. Das könnte er wohl sein, aber AB WERK... Ich bin echt gespannt. Gruß Ibiza-FR |
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na denn ma guten appetit..........





