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Die Kfz-Versicherung mischt beim Auto-Tuning mit

06.09.2004 10:33 Tuning Beitrag 1
bb1980


Rollerfahrer


148 Beiträge
30.06.2004 registriert
Kennzeichen: NE
Neuss (ddp.vwd). Nicht jedem genügt die Serienausstattung seines Autos - tiefer, breiter, schneller muss es sein. So wird aufgerüstet, angeschraubt und getunt. Aber nicht nur der TÜV hat dabei ein Wörtchen mitzureden, auch die Kfz-Versicherung muss zustimmen, sonst droht der Verlust der Deckungszusage.

Bernd Schmitz von der Ontos-Direktversicherung in Neuss betont: «Wie viele Versicherer prüfen auch wir die Anträge auf Kfz-Versicherung für getunte Fahrzeuge sehr genau. Der Grund liegt darin, dass getunte Fahrzeuge erfahrungsgemäß ein für den Versicherer erhöhtes Risiko darstellen». Denn leider bestätige sich immer wieder ein Zusammenhang zwischen Schadenhäufigkeit und dem Fahrerkreis getunter Fahrzeuge.

Doch mit der Zustimmung der Assekuranz allein ist es nicht getan. Auch die Versicherungsprämien steigen, denn Tuning wird als Sonderausstattung gegenüber dem Serienmodell eingestuft. Die Zuschläge richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsschutz, also Teil- oder Vollkasko. Welche Fahrzeug- und Zubehörteile ohne Beitragszuschlag mitversichert werden, ist in den jeweiligen Geschäftsbedingungen fixiert.

Ontos beispielsweise listet von A wie Ablage-Vorrichtung bis Z wie Zusatztank mehr als 80 Positionen auf - soweit serienmäßig. Die aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mitversichert, soweit sie im Fahrzeug eingebaut, unter Verschluss gehalten oder mit dem Wagen durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Ohne Beitragszuschlag mitversichert, aber nur bis zu einem Neuwert von 1550 Euro, sind Teile, die in Paragraf 12 AKB, Absatz 2, benannt werden. Übersteigt der Neuwert diese Grenze, ist der entsprechende Mehrwert gegen Zuschlag versicherbar.

So oder ähnlich gehen auch alle anderen Assekuranzen vor. Der Versicherung vorgelegt werden müssen «entweder der Fahrzeugschein, in dem die Veränderung des Fahrzeugs vom Straßenverkehrsamt eingetragen wurde, oder der TÜV-Bericht oder die Hersteller-Produktinformation, der die Allgemeine Betriebserlaubnis für die Fahrzeugveränderung bescheinigt», erläutert Ontos-Fachmann Schmitz. Die Vorgehensweise ist dabei gleich - egal ob es sich Leistungstuning oder nur um optische Änderungen handelt. ddp.vwd/nom/hpn
06.09.2004 11:25 Tuning Beitrag 2
I-BO

Radler


22 Beiträge
27.08.2004 registriert
Kennzeichen: ST
:frage:

Man,Man,Man komplizierter können die den Artikel auch nicht schreiben was ???

Grundsätzlich ist es richtig, daß man seine Sonderausstattung bei seinem Versicherer
angeben muß. Alle Versicherer haben für diese Sonderausstattung einen gewissen
"Freibetrag" indem sie diese Teile beitragsfrei mitversichern. Ich habe es noch nie gehört,
das es Teile gibt, die mit einem Zuschlag versehen werden.

Eine Prämie seitens des Versicherers wird erst erhoben, wenn man den jeweiligen "Freibetrag"
überschreitet. Bei den meisten Versicherern liegt der "Freibetrag" bereits bei 5000,- €.
06.09.2004 12:07 Tuning Beitrag 3
Tigraspawner


Pagen-Fan


302 Beiträge
25.03.2003 registriert
Kennzeichen: ST
kann aber auch den vorteil haben sich die sachen versichern zu lassen,wegen diebstahl,wildunfall und so.bei der devk gibt es da extra angebote.würde ich jedem raten der richtig kohle in die karre gesteckt hat.
06.09.2004 13:52 Tuning Beitrag 4
I-BO

Radler


22 Beiträge
27.08.2004 registriert
Kennzeichen: ST
Keine Frage Tigraspawner.

Würde es immer angeben, sonst ärgerst du dich im Schadensfall tot.