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Liste der mitzuführenden Dinge - Seite 1
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24.03.2005 17:56
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Tuning Beitrag 1 |
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Administrator 06.01.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Für die anstehenden Polizeikontrollen solltet ihr folgendes auf jeden Fall mitführen. Ansonsten gibts nen kleines bis mittleres Loch im Portemonaie ;-) - Warndreieck - Verbandskasten, WICHTIG: der nicht abgelaufen ist - Führerschein - Fahrzeugschein - Abe's und sonstige Papiere zum Auto - Personalausweis - die letzte AU-Bescheinigung Nur nochmals so zur Erinnerung |
24.03.2005 18:07
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Tuning Beitrag 2 |
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Schiermeier Camper ![]() 554 Beiträge 13.10.2002 registriert |
Jau, super Idee, das ganze hier mal offiziell zu posten! Nebenbei könnt Ihr auch unseren AralKing als Fahrer engagieren, der übrigens, sobald er in eine Kontrolle kommt, unter dem Torett Syndrom leidet Ich sag nur :" Scheiße, Arschloch..." ![]() Einfach PM an ihn und ab gehts in einen sicheren Karfreitag... CB |
24.03.2005 18:08
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Tuning Beitrag 3 |
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Radler ![]() 21 Beiträge 22.03.2005 registriert Kennzeichen: EL |
.....und die letzte HU-Bescheinigung! |
24.03.2005 18:16
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Tuning Beitrag 4 |
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Abgasjunkie ![]() 224 Beiträge 19.05.2003 registriert Kennzeichen: NOH |
wat au und hu?? Wieso soll ich da die Bescheinigungen mitführen. Steht alles auf meinen Plaketten!!! |
24.03.2005 18:19
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Tuning Beitrag 5 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1340 Beiträge 13.05.2004 registriert Kennzeichen: ST |
Zitat: Raff ich auch nicht, weiß auch gar nicht wo ich das alles hab Zitat von cosmic83 wat au und hu?? Wieso soll ich da die Bescheinigungen mitführen. Steht alles auf meinen Plaketten!!!
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24.03.2005 18:24
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Tuning Beitrag 6 |
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Radler ![]() 21 Beiträge 22.03.2005 registriert Kennzeichen: EL |
Laut Stvzo ist jeder Führer eines Fahrzeuges verpflichtet, auf Verlangen die Originalbescheinigungen vorzulegen....weil Plaketten könnte man auch klauen |
24.03.2005 18:29
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Tuning Beitrag 7 |
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Motorabwürger ![]() 74 Beiträge 26.01.2005 registriert Kennzeichen: ST |
Die Bescheinigungen müssen immer mitgeführt werden. Nicht nur am Carfreitag. |
24.03.2005 18:34
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Tuning Beitrag 8 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
AU- / HU-Bescheinigungen, sowie Personalausweis müssen aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen ausgehändigt werden. Eine Mitführpflicht besteht nicht - aber es beschleunigt und vereinfacht einiges, wenn man diese Dinge dabei hat. |
24.03.2005 18:40
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Tuning Beitrag 9 |
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Seck Gast |
habe ich eh immer alles im auto...
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24.03.2005 18:50
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Tuning Beitrag 10 |
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Abgasjunkie ![]() 224 Beiträge 19.05.2003 registriert Kennzeichen: NOH |
@nightwish! Dann is ja gut. Wie du sagtest, die AU und HU Bescheinigung ist nicht zwingend notwendig mitzuführen. Dann kann einem wenn se nich dabei is auch nix passieren. Sag ma bitte in welchem Gesetz unter welchem §en dieser gesetzestext zu finden is. Werd in mir mal dann genauer ansehen und subsumieren. Kenn mich wegen meiner Arbeitsstelle nämlich auch ganz gut mit Gesetzestexten oder Hinweisen aus. Aber keine Angst an die anderen! BIN NICH BEI DER POLIZEI ODER BGS ODER SONST WAS!!!! |
24.03.2005 19:14
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Tuning Beitrag 11 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Zitat: Na dann ist ja gut BIN NICH BEI DER POLIZEI ODER BGS ODER SONST WAS!!!! ![]() Da gibt es nichts groß zu subsumieren: Zitat: § 47 a IV StVZO (AU) (4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Zitat: Von Mitführpflicht ist nicht die Rede - aber auf Verlangen ist das Zeug auszuhändigen. Nötigenfalls fährt man mir euch nach hause oder es gibt eine Ausweisbestätigungskarte mit auf den Weg. § 29 X StVZO (HU) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Aber wie bereits gesagt, wenn man es dabei hat, dauert die Kontrolle im Zweifel nicht so lange und man hat hinterher keinen Aufwand damit. |
24.03.2005 20:25
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Tuning Beitrag 12 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 515 Beiträge 13.01.2004 registriert Kennzeichen: OS |
das lernt man doch eh in der Fahrschule das man das alles dabei haben sollte. :-? kann nicht immer so ganz die Aufregungen dann verstehen wenn es um die Papiere etc. geht.
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24.03.2005 20:28
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Tuning Beitrag 13 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1053 Beiträge 03.04.2003 registriert Kennzeichen: DU |
...oder einfach nich hinfahren weil man eh keine autos mehr sieht sondern nur noch chaoten.![]() dann braucht man nichmal nen verbandskasten.
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24.03.2005 20:35
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Tuning Beitrag 14 |
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Pagen-Fan ![]() 283 Beiträge 26.01.2005 registriert Kennzeichen: F |
und das warndreieck, um vor nicht mehr gehfähigen eben benannten personen zu warnen
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28.03.2005 01:37
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Tuning Beitrag 15 |
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~CruisinDeluxe Gast |
Euren Perso müsst ihr immer mitführen, wenn der Perso auf verlangen nicht vorgezeigt werden kann darf die Polizei euch sogar mitnehmen. Ein Führerschein ist kein ersatz. Spreche aus eigener erfahrung. |
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Ich sag nur :" Scheiße, Arschloch..." 





