BMW-Leasing: Rücknahme von Dieseln bei Fahrverboten

| 15.03.2018


Ab Donnerstag, 15. März 2018, erhalten Kunden mit dem Leasingvertrag für ein BMW Diesel Neu- oder Vorführfahrzeug ein Rücknahmeversprechen: Sollten während der vertraglichen Leasingdauer in einem Umkreis von 100 km um den Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers Fahrverbote in Kraft treten, die das geleaste Fahrzeug betreffen, können Leasingkunden in einen vergleichbaren Anschlussvertrag über ein anderes Fahrzeug der BMW Group eintreten.

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Das Unternehmen vertraut auf eine sinnvolle Umsetzung und Ausgestaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, dass moderne Diesel­fahrzeuge keinen Beschränkungen unterliegen werden. Peter van Binsbergen, Leiter BMW Vertrieb und Marketing Deutschland, erklärt: „Der Dieselmotor ist eine der effizientesten Antriebsformen, die derzeit in Fahrzeugen verbaut werden, und dank des mehrstufigen Abgasreinigungsverfahrens auch sehr sauber. Wir möchten unsere Kunden unterstützen, die für ihre Bedürf­nisse optimale Antriebsform zu wählen, ohne sich von der aktuellen Diskussion verunsichern zu lassen.“

Neben dem Diesel-Rücknahmeversprechen bietet BMW außerdem eine Umweltprämie: Für Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 4-Abgasnorm oder älter, die ihren Wagen beim Händler in Zahlung geben, gibt es modellabhängig eine Umweltprämie von 2000 Euro beim Erwerb eines BMW- oder Mini-Neuwagens, oder 1500 Euro bei einem Vorführwagen oder Jungen Gebrauchten. Bedingung ist, dass der Neue ein BMW i3, ein Plug-in-Hybrid oder ein Euro 6-Neufahrzeug (Erstzulassung) der Marken BMW oder Mini mit einem CO2-Ausstoß von maximal 130 Gramm pro Kilometer (im NEFZ) ist. Diese Aktion gilt bis zum 30. Juni 2018. (ampnet/Sm)






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Autor: Yannik Maier