Korrekt geparkt - und trotzdem abgeschleppt

| 08.04.2018


Denn es gibt besondere Umstände, unter denen sie ein Knöllchen kassieren oder sogar abgeschleppt werden können, so der Kfz-Direktversicherer R+V24.

Zwar glauben laut einer aktuellen Umfrage rund zwei Drittel aller Autofahrer, dass ihnen auf einem korrekten Parkplatz nichts passieren kann. Doch R+V24-Expertin Anka Jost klärt auf: "Beispielsweise kann bei einem Umzug, Straßenfest oder bei Bauarbeiten kurzfristig ein befristetes Halte- oder Parkverbot eingerichtet werden. Dann wird das Parken dort zur Ordnungswidrigkeit."

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Wird während des Parkens ein vorübergehendes Parkverbot erlassen, kann der Wagen abgeschleppt werden.

Wer etwa im Osterurlaub sei und das nicht mitbekomme, könne Pech haben und das Fahrzeug werde abgeschleppt. Allerdings wird ein zeitlich befristetes Halteverbot mit einem gewissen Vorlauf angekündigt, meist sind das drei Tage. Der Fahrzeughalter muss in dieser Zeit umparken. Und das gilt auch, wenn er verreist oder krank ist und das angekündigte Halte- oder Parkverbot gar nicht zur Kenntnis nehmen kann. mid/rhu
Bildquelle: DAV






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