Fahrzeug-Rücknahme bei Diesel-Fahrverbot

| 19.04.2018


Beispielsweise verlängert nun Nissan seine Innenstadt-Garantie. Käufer eines neuen Nissan-Crossover-Modells mit Dieselmotor können sich mit der Innenstadt-Garantie gegen mögliche Restwertverluste durch Innenstadt-Fahrverbote wappnen: Wird am Wohnort oder in der Nähe ein Fahrverbot eingerichtet, kann der Kunde das Fahrzeug zurückgeben.

Die im November 2017 eingeführte Garantie wird jetzt noch bis Ende Juni 2018 verlängert. Bislang wurden 500 Euro Garantiegebühr und mindestens 20 Prozent Anzahlung bei der Finanzierung über die Nissan-Bank erhoben - beides entfällt nun. Die sogenannte "Innenstadt-Finanzierung" bei der Nissan-Bank über maximal 48 Monate bleibt Voraussetzung, damit Kunden die Innenstadt-Garantie in Anspruch nehmen können

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Die Garantie ist für alle neuen Nissan Qashqai (Foto) und X-Trail mit Diesel erhältlich.

Eine weitere Bedingung: Der Kunde entscheidet sich für einen Nissan-Neuwagen, sollte er die Garantie in Anspruch nehmen und sein ursprüngliches Fahrzeug zurückgeben wollen.

Die Garantie ist für alle neuen Nissan Qashqai und X-Trail mit Diesel erhältlich, die über die Nissan-Bank finanziert werden. Sollte während des Finanzierungszeitraums eine Fahrverbotszone am Wohnort des Käufers oder im Umkreis von bis zu 100 Kilometer eingerichtet werden, garantiert das Nissan-Angebot den Rückkauf des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrverbot nicht mithilfe von Maßnahmen wie einer Software- oder Hardware-Nachrüstung umgangen werden kann und mindestens 30 Tage pro Jahr besteht. mid/wal Bildquelle: Nissan






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