Beleidigungen können teuer werden

| 03.07.2018


Lautstarke Unmutsäußerungen und Beleidigungen gehen dann locker über die Lippen. Das kann aber ins Geld gehen und jede Menge Ärger nach sich ziehen.

"Cool bleiben" - das ist deshalb der grundsätzliche Ratschlag von Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs GmbH. Sie weiß: Nicht nur gesprochene Worte gelten als Beleidigung, die Gerichte kennen auch eine große Anzahl von abwertenden Gesten, die ganz schön teuer werden können. Über die Höhe des Betrages entscheidet das Gericht. Dabei berücksichtigt es sowohl die Tatumstände als auch das Einkommen des Beschuldigten

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So nicht: Beleidigungen im Straßenverkehr helfen nicht weiter - und können obendrein richtig teuer werden.

Festgelegte Summen für Beleidigungen gibt es nicht, aber Durchschnittswerte: So reicht der Rahmen beim gestreckten Mittelfinger bis 4.000 Euro, ein "Vogel" kann 750 Euro kosten. Verbale Beleidigungen bemessen Richter mit Geldstrafen zwischen 250 Euro ("Bekloppter") und 1.500 Euro ("Idiot"). "Aber auch indirekte Aussagen, wie 'Am liebsten würde ich A...loch zu Dir sagen', sehen die Gerichte in der Regel als vollwertige Beleidigung an", ergänzt die Expertin.

Punkte in Flensburg gibt es für Beleidigungen im Straßenverkehr nicht mehr. Allerdings droht zusätzlich zur Hauptstrafe noch ein zeitweiliges Fahrverbot. mid/rhu Bildquelle: Ergo Group






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