Urlaubszeit ist Unfallzeit

| 05.08.2018


Sonne, Strand und Meer oder ein Ausflug in die malerischen Alpen - für jeden Auto-Urlauber ist das Passende dabei. Doch in der brütenden Hitze behält nicht jeder Autofahrer kühlen Kopf.

43 Prozent aller Auslandsschäden 2017 ereigneten sich in den Sommermonaten Juli bis September. Vor allem in Italien kracht es oft. Im Schadenranking liegt Bella Italien mit 17 Prozent knapp vor Österreich (16 Prozent) und Frankreich (11 Prozent) aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden. Die meisten Unfälle passieren übrigens beim Ein- und Ausparken. Zweithäufigste Schadenursache sind Auffahrunfälle.

Was ist zu tun, wenn es im Ausland gekracht hat? Die Huk-Coburg rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein.

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Ein Unfall auf der Urlaubsfahrt im Ausland ist doppelt ärgerlich.

Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig.

Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, ist ebenfalls sehr hilfreich. Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon. Nach der Kontaktaufnahme kümmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei Verständigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.

Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto einfach später ab. Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten gehört ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.

Ist der Unfallwagen fahrbereit, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben. mid/rlo Bildquelle: ADAC






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