Alkoholkontrollen während Adventszeit verstärkt

| 06.12.2018


"Mit dem ersten Glühwein verfliegen häufig die guten Vorsätze", sagt Dr. Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei Dekra. Und wer unter dem euphorisierenden Einfluss von Alkohol steht, unterschätzt gerne die Folgen, die eine Alkoholfahrt haben kann: Bußgeld, Fahrverbot, Punkte, MPU oder ein schwerer Unfall. Deshalb sei es sicherer, bei solchen Anlässen das eigene Fahrzeug stehen zu lassen.

Die meisten Fahrer kennen die 0,5-Promille-Grenze. "Ob ihnen aber klar ist, dass ab dieser Blutalkoholkonzentration (BAK) schon beim ersten Verstoß vier Wochen Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg fällig werden, ist eine andere Frage", sagt Wagner. Noch weniger bekannt ist, dass der Führerschein schon ab 0,3 Promille in Gefahr ist, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall kommt.

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Hoch die Tassen mit Glühwein! Doch dann besser das Auto stehen lassen.

Wird der Führerschein im Zuge eines Alkohol- oder Drogendelikts entzogen, muss der Fahrer ab 1,6 Promille immer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich abschließen, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.

Bei Werten ab 1,1 Promille kann die Verwaltungsbehörde eine MPU verlangen, wenn zusätzliche Umstände die Annahme eines künftigen fehlenden Trennungsvermögens zwischen Trinken und Fahren begründen. Dazu gehören unter anderem das Bewältigen einer langen Fahrstrecke, das Fahren unter Restalkoholeinfluss oder eine Trunkenheitsfahrt in den frühen Nachmittagsstunden. mid/wal Bildquelle: Dekra






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