Diesel-Grenzwerte unzulässig - Was das für Autofahrer bedeutet

| 19.12.2018


Die EU hat nun beschlossen, dass die im Jahr 2017 entschiedenen Grenzwerte für Dieselautos ungültig seien. Das ist eine neue Situation, die viele Fragen für Diesel-Fahrer aufwirft. Was bedeutet das nun für Autofahrer? Wir möchten diese Frage klären.

Das ist der aktuelle Stand
im Juni 2007 hatten die EU-Staaten beschlossen, bis zu welchem Limit Schadstoffe ausgestoßen werden dürfen. Es wurde festgelegt, dass demnach Dieselautos höchstens 80 mg Stickstoffdioxid pro Kilometer erzeugen dürfen. Dieses Gesetz galt für Neuwagen. Acht Jahre danach entschieden sich die EU-Staaten dazu, ihre Normen zu ändern.

Grund dafür war, dass es einen Monat zuvor den Abgasskandal gab. Zu dieser Zeit wurde festgelegt, dass Autos mehr als das Doppelte ausstoßen durften – nämlich 168 Milligramm. Diese neue Verordnung nannten die EU-Staaten Konformitätsfaktoren. Im Grunde waren diese neuen Werte ein Verstoß gegen die eigenen Regelungen.

Begründet wurde die Änderung damit, dass die Überschreitung der Werte vor dem Jahr 2007 durchschnittlich bei 400 % lag. Mit den neuen Werten liege sie bei 50 %. Der Praxistest habe die Festlegung einer neuen Grenze erfordert, da die vorangegangenen Zahlen nur im Labor entstanden waren.

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Städte waren wütend
Allen voran Städte, die mit einer hohen Luftverschmutzung zu kämpfen hatten, klagten gegen diese neuen Regelungen. Zu diesen gehören beispielsweise Madrid, Paris und Brüssel. Deshalb gingen sie vor Gericht und bekamen letztlich Recht. Laut der EU-Kommission ist die Lockerung der Euro-6-Grenzwerte unzulässig.

Autofahrer haben vorerst nichts zu befürchten
In den kommenden 14 Monaten soll sich laut der EU-Kommission vorerst nichts ändern. Schließlich muss die Rechtssicherheit gewahrt werden. D.h. für Diesel-Fahrer, dass sie weiterhin auf den Straßen fahren dürfen.

Somit gibt es vorerst keine Probleme. Das könnte sich allerdings in Zukunft ändern, wenn das Urteil angefochten und verhindert wird.




Diesel-Fahrer haben das Recht zu klagen
Es ist unter Umständen möglich, Schadensersatz zu erhalten und den schadhaften Dieselwagen zurückzugeben. Wie auf Myright zu lesen ist, haben Dieselfahrer durch den Abgasskandal zwar einen Anspruch auf Schadensersatz – jedoch nur vor der Verjährungsfrist. Heutzutage sitzen Diesel-Fahrer bereits auf hohen Kosten, die durch das Verhalten der Automobilindustrie und der Politik verursacht worden sind.

Es ist gut möglich, dass Diesel-Fahrverbote in Zukunft die Mobilität von Fahrern einschränken können. Ebenso ist es fraglich, ob die Beseitigung der Abschalteinrichtung nicht zu weiteren, neuen Problemen führen kann. Automobilhersteller weigern sich bis dato, die Garantie für diesen Fall zu übernehmen.

Deshalb gibt es die Möglichkeit, zu klagen. Diese sollten Diesel-Fahrer wahrnehmen.

Quelle:
https://www.myright.de/abgasskandal

http://www.goettinger-tageblatt.de/..hen-Fahrverbote

Bild: ©istock.com/AlealL

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Autor: Helge Blischke