Steuer-Bonbon für E-Autos

| 06.01.2019


So gilt bei privater Nutzung eines Stromer-Dienstwagens seit Jahresbeginn ein reduzierter Steuersatz. Statt einem müssen also nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.

Name: 238890.jpg Größe: 600x399 Dateigröße: 56540 Bytes
Für E-Autos wie den Audi e-tron gelten die neuen Steuer-Bestimmungen - allerdings nur mit deutscher Zulassung.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht diese Neuerung positiv. VDA-Präsident Bernhard Mattes bezeichnet sie als "wichtigen Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden". Interessant für viele Firmen: Auch Gebrauchtwagen, die erstmals ab Januar als Dienstwagen genutzt werden, können unter die Regelung fallen. Ebenso Plug-in-Hybride, wenn sie rein elektrisch mindestens 40 Kilometer schaffen oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. mid/rhu Bildquelle: Rudolf Huber / mid






Auto News von route66