Bundesregierung hat Gaffer im Visier

| 13.04.2019


Mittendrin: Schaulustige, die sich selbst, die Unfallbeteiligten, andere Verkehrsteilnehmer und Rettungskräfte in Gefahr bringen. Die Bundesregierung will nun härter gegen Gaffer durchgreifen.

Rettungskräfte und Unfallopfer sollen besser vor Gaffern geschützt werden. Das geht aus der Antwort (19/8791) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8245) hervor. Zwar mache sich schon jetzt strafbar, wer Unfallopfer fotografiert oder filmt (Paragraf 201a des Strafgesetzbuches) und wer in Unglücksfällen Helfer behindert (Paragraf 323c Absatz 2 des Strafgesetzbuches) - was einen angemessenen strafrechtlichen Schutz für Unfallopfer darstelle.

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- Immer wieder kommt es vor, dass Rettungskräfte von sogenannten Gaffern behindert werden. Gesetzeslücken, die diesen Personen derzeit noch zu Gute kommen, will die Bundesregierung beseitigen.

Dennoch sollten Lücken hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes des Paragrafen 201a bezüglich der Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen geschlossen werden, das sehe der Koalitionsvertrag vor, teilt die Bundesregierung mit. Das Bundesjustizministerium bereite derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Zudem werde das zuständige Bundesverkehrsministerium Verkehrsteilnehmer weiterhin für die Problematik "Gaffen" sensibilisieren. mid/Mst Bildquelle: Pixabay.de






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