Einpark-Unfall: Die Elektronik ist nie schuld

| 14.05.2019


Denn auch wenn die Elektronik des Fahrzeugs einen Teil der Arbeit übernimmt: Der Fahrer bleibt auch hier für den gesamten Parkvorgang in vollem Umfang verantwortlich.

"Die automatische Einparkhilfe ist genau wie Kameras und andere Sensoren lediglich ein Assistenzsystem, welches den Fahrer unterstützt, aber nicht ersetzt", bringt es Thorsten Rechtien, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland, auf den Punkt.

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Auch beim Einparken mit elektronischer Unterstützung ist immer der Mensch am Lenkrad verantwortlich.

Ob voll analog oder digital unterstützt: Wenn es beim Ein- oder Ausparken knirscht oder kracht, ist das immer ein meldepflichtiger Verkehrsunfall. Sogar dann, wenn keinerlei Beschädigungen festzustellen sind. "Wer sich ohne zu handeln vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht", so der Experte. Einen selbstgeschriebenen Hinweiszettel am betroffenen Fahrzeug zu hinterlassen sei zwar gut gemeint, aber alles andere als rechtssicher. Der Gesetzgeber schreibe in solchen Fällen eine angemessene Wartezeit vor, bei Sachschäden zirka 30 Minuten.

Ist in dieser Zeit keine Klärung möglich, sollte der Sachverhalt bei der Polizei gemeldet werden. Außerdem empfiehlt der Experte, möglichst aussagekräftige Fotos vom Unfallort und den verursachten Beulen anzufertigen, schon um überzogenen Schadenersatzforderungen vorzubeugen. mid/rhu Bildquelle: TÜV Rheinland






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