Mietwagen im Urlaub: Diese Tipps sollten Sie kennen

| 25.06.2019


1. Wer seinen Mietwagen vorab bei einem deutschen Vermieter oder Vermittler bucht, muss sich vor Ort nicht durch oft unverständliche Vertragsbedingungen quälen.

2. Ein Miettag beträgt 24 Stunden: Wer diesen Zeitraum auch nur um ein paar Minuten überzieht, dem wird ein weiterer voller Tag berechnet.

3. Optimal ist die Tankregelung "full-to-full": mit vollem Tank abholen und mit vollem Tank zurückgeben. Dadurch lassen sich teils überhöhte Tankpauschalen sparen und Urlauber zahlen nur den tatsächlich verbrauchten Kraftstoff zu normalen Tankstellenpreisen.

4. Um bei Unfällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung - die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte dabei mindestens eine Million Euro betragen.

5. Sind unbegrenzte Kilometer nicht der Fall, sollten Urlauber am besten vorab überschlagen, wie viele Kilometer voraussichtlich gefahren werden - im Urlaub, wo man oft spontan unterwegs ist, wird dies jedoch meist schwierig. Wer die Inklusive-Kilometer überschreitet, muss mit hohen Kosten pro Extra-Kilometer rechnen.

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Mit einem Mietwagen lässt sich das Urlaubsland schnell und flexibel erkunden.

6. Extras wie Kindersitze sollten unbedingt schon vorab gebucht werden, um vor Ort nicht ohne die gewünschte Ausstattung dazustehen. Doch Augen auf: So kann der zunächst günstigste Mietwagen-Anbieter durch die zugebuchten Extras plötzlich teurer.

7. Für Navigationsgeräte erheben die Mietwagen-Anbieter oft zusätzliche Gebühren. Dank wegfallender Roaming-Gebühren in der EU ist das eigene Smartphone mit Gratis-Apps nun eine echte Alternative - so lassen sich pro Woche schnell bis zu 100 Euro sparen.

8. Am Ende der Mietwagen-Buchung sollte der Gesamtpreis mit allen Versicherungen und Gebühren ausgewiesen sein.

9. Ist die Wunschautokategorie trotz rechtzeitiger Buchung vor Ort nicht verfügbar, bietet der Vermieter in der Regel ein kostenloses Upgrade auf eine höhere Kategorie an. Wer dieses Angebot annimmt, sollte sich jedoch rückversichern, dass dadurch keine versteckten Kosten auf ihn zukommen.

10. Bei der Fahrzeugabholung sollte sehr genau auf Vorschäden geachtet werden. Sind diese nicht im Übergabe-Protokoll vermerkt, muss der Mieter darauf bestehen, dass diese eingetragen werden. Und bei der Rückgabe sollte der Mieter darauf bestehen, dass das Fahrzeug in seiner Anwesenheit auf Schäden geprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird. mid/rlo Bildquelle: Sunny Cars






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