Bescheuert: Motorradfahren ohne Führerschein?

| 23.06.2019


Demnach sollen Inhaber der Führerscheinklasse B auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen dürfen. Aus einem Änderungsentwurf der Fahrerlaubnisverordnung geht hervor, dass dafür lediglich fünf praktische Fahrstunden und eine 90-minütige Theorieeinheit nötig sein sollen. Und schon würden Autofahrer die Kennzahl "195" in ihren Führerschein der Klasse B vermerkt bekommen.

Autofahrer könnten dann auch Leichkrafträder mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern fahren. Entsprechende Modelle haben maximal 15 PS, können aber dennoch über 100 Kilometer pro Stunde fahren. Bisher ist Inhabern der Klasse B nur das Fahren von Kleinkrafträdern bis 45 Kilometer pro Stunde erlaubt.

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Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Führerscheinregeln ändern und löst damit eine hitzige Debatte aus.

Voraussetzung soll sein, dass die Fahrer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins sind. Das Bundesverkehrsministerium schätzt, dass die Erweiterung der Fahrerlaubnis für Fahrer um die 500 Euro kosten wird.

Aus dem Entwurf geht auch hervor, dass in den 90 Minuten theoretischen Fahrunterrichts keine Inhalte wie "Schutz des Fahrers", "Besondere Gefahren" und "Fahrtechnik und Fahrphysik" mehr vermittelt werden sollen.

Als Begründung für die geplanten Änderungen heißt es in dem Entwurf, die EU gebe den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Autofahrer auch A1-Motorräder fahren zu lassen - das solle genutzt werden. mid/rlo Bildquelle: CSU






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