Die Tücken beim E-Scooter-Verleih

| 07.08.2019


Doch nicht jeder kann sich einen dieser City-Flitzer leisten. Was also tun? Ganz einfach: Ähnlich wie beim Carsharing kann man sich ja einen E-Scooter leihen. Doch das kann je nach Verleiher so seine Tücken haben.

Beispiel Brandenburg: In diesem Bundesland bietet bislang erst ein E-Scooter-Anbieter, das Unternehmen VOI aus der Schweiz, seine Dienstleistung an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bewertet die Nutzungsbedingungen des Anbieters allerdings kritisch.

Zunächst müssen Verbraucher die Nutzungsbedingungen des Anbieters akzeptieren. So weit, so gut. Doch in der derzeitigen Fassung dieser Bedingungen schließt der Anbieter seine Haftung zum Beispiel bei Verletzungen sehr umfangreich aus. Auch verlagert er die Verpflichtung zum Beispiel zu einer notwendigen Sicherheitsprüfung der Roller auf den Verbraucher.

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Hoch zu Ross: E-Scooter sind in deutschen Städten vor allem bei jungen Menschen ein beliebtes Fortbewegungsmittel.

"Verbraucher sollten sich dessen bewusst sein, wenn sie E-Scooter von VOI nutzen. Zwar halten wir diese Regelung für rechtlich fragwürdig. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, muss der Verbraucher sich jedoch zunächst mit der Anwendbarkeit des Schweizer Rechts auseinandersetzen, beziehungsweise kann kaum nachvollziehen, welches Recht für ihn nun gilt", sagt Stefanie Kahnert, Rechtsexpertin bei der VZB. mid/rlo
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