Winter-Sorgfaltspflicht: Missachtung ist fahrlässig

| 01.01.2020


Während Pkw-Besitzer relativ leichtes Spiel haben, ihr Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien, müssen die Lkw-Fahrer ihr Fahrzeug mitunter in vier Meter Höhe kontrollieren. Der TÜV-Rheinland mahnt, dass es wichtig ist, dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen.

"Im Winter werden auf Raststätten und Autohöfen meist Gerüste aufgebaut, damit die Fahrer ihre Lkw gründlich kontrollieren und gegebenenfalls reinigen können", sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland. "Aufgrund von Stress und Zeitdruck kommen aber immer wieder einige dieser Pflicht nicht nach. Ein grob fahrlässiges Verhalten, das gerade bei Lkw dramatische Folgen haben kann."

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Schnee auf dem Dach kann bei Lkw gravierende Folgen haben.

Und das bereits bei vermeintlich geringen Schneemengen auf dem Dach. Denn beim Beschleunigen kann es zu regelrechten Schneewolken kommen, die dem nachfolgenden Verkehr die Sicht nehmen.

Ein weiteres Beispiel: Auf einer Lkw-Plane können sich mehr als 100 Liter Wasser ansammeln und über Nacht zu Eis gefrieren. Die Folge bei Kurvenfahrten und Bremsmanövern: Die Eisschicht wird zu einem gefährlichen Geschoss. Zudem sind Radfahrer und Fußgänger herabfallenden Eisplatten schutzlos ausgeliefert. Grundsätzlich gilt: Wer sein Fahrzeug nicht von Schnee und Eis befreit, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es durch diese zu Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden kommen, liegen Straftaten vor. "Dann sprechen wir beispielsweise von fahrlässiger Körperverletzung und im Extremfall von fahrlässiger Tötung", so Rechtien. mid/arei Bildquelle: Pixabay / truckservicezcom






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