Fahrverbot für Rettungsgassen-Sünder

| 04.03.2020


Trotzdem wird mit dieser Beschleunigungsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge immer noch Schindluder getrieben - ob absichtlich oder aus Unkenntnis. Doch die Strafen für solche Vergehen werden jetzt härter.

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt laut ADAC zwar wie bisher auch 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Doch dazu kommt jetzt auch noch ein Monat Fahrverbot. Wer durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängt, ist mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot dabei.

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In der Mitte geht es durch: Eine Rettungsgasse kann Leben retten.

Ein ADAC-Sprecher: "Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden." Dazu weichen die Autofahrer auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offen bleiben, bis sich der Stau auflöst.

In Österreich gibt es die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. In Frankreich müssen Einsatzfahrzeuge die Möglichkeit haben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

In der Schweiz muss auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. In Italien gibt es bisher keine speziellen Vorschriften. mid/rhu Bildquelle: Schwoaze / Pixabay.com






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