Autounfall: Darum sind Gutachten so wichtig

| 03.06.2020


Und wie sieht es mit der Schadensregulierung aus? Das Risiko, dass im Nachhinein einzelne Dinge unnötig waren, trägt der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung, betonen die Juristen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Forchheim vom 3. Dezember 2019 (AZ: 70 C 530/19).

Folgendes war passiert: Der Geschädigte holte nach einem Unfall ein Gutachten für die Reparatur seines Autos ein und beauftragte danach eine Werkstatt. Es entstanden Kosten in Höhe von 3.075 Euro. Die gegnerische Versicherung regulierte allerdings lediglich 2.920 Euro. Die anschließende Klage des Mannes auf den Differenzbetrag war erfolgreich.

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Das kann teuer werden: Wenn es gekracht hat, sollte das Unfallopfer sofort ein Gutachten in Auftrag geben. Danach kann umgehend mit der Reparatur begonnen werden.

Die Versicherung wurde vom Gericht zur Übernahme sämtlicher Kosten verpflichtet. Hier habe der Kläger nach vorheriger Einholung des Gutachtens auf Grundlage der tatsächlichen Reparaturkosten abgerechnet. Das sogenannte Werkstatt- und Prognoserisiko trage grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.

Es komme auch nicht darauf an, ob einzelne im Rahmen der Reparatur durchgeführten Tätigkeiten im Nachhinein objektiv notwendig waren, heißt es. Im Zweifel müsste sich dann die Versicherung an die Werkstatt wenden. Das Unfallopfer erhält die Kosten in jedem Fall erstattet. mid/rlo Bildquelle: Gellinger / pixabay.com






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