Raser-Reform liegt auf Eis

| 20.07.2020


Alle Länder seien sich in dem Punkt einig, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Konferenz der zuständigen Länderminister.

Ende April 2020 war eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, zu der auch verschärfte Regeln bei zu schnellem Fahren zählen: Ein Monat Führerscheinentzug droht Fahrern, die innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h zu schnell waren. Zuvor hatten die Limits bei 31 km/h beziehungsweise 41 km/h gelegen. Wegen rechtlicher Unsicherheiten hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die von ihm angestoßene Neuregelung aber wieder zurückgenommen.

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Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, werden geblitzt. Über den neuen Strafenkatalog gehen die Meinungen allerdings auseinander.

Faktisch sind die neuen Regelungen zum Fahrverbot laut "tagesschau.de" nun überall außer Vollzug gesetzt. Das heißt: Die Länder wenden entweder die bisherigen Regelungen weiter an - oder die Überschreitungen nach dem neuen Katalog werden derzeit nicht geahndet, wie etwa in Thüringen.

In Bremen etwa gilt bis auf weiteres der Ende April 2020 in Kraft getretene Bußgeld-Katalog, wie ein Sprecher der Verkehrssenatorin Maike Schaefer sagte. Verstöße, die einen Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben, würden aber solange ausgesetzt, bis über eine bundeseinheitliche Regelung entschieden wurde. mid/rlo Bildquelle: blickpixel / pixabay.com






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