Unfall im Ausland: Das sollten Autofahrer wissen

| 16.08.2020


Denn auch wer schuldlos ist, läuft Gefahr, nicht den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen. Doch davor können sich Autofahrer schützen, betont der ADAC.

Wichtig: Die grüne Versicherungskarte mitnehmen. Denn sie beweist im Ausland, dass das Auto haftpflichtversichert ist. In den Staaten der EU und einigen weiteren europäischen Ländern ist sie nicht mehr vorgeschrieben. Das amtliche Kfz-Kennzeichen wird als Versicherungsnachweis anerkannt. Dennoch empfiehlt es sich, den Nachweis der Kfz-Versicherung einzustecken.

Außerdem sollte man den Europäischen Unfallbericht nicht vergessen. Die zweisprachige Vorlage ist international einheitlich gestaltet und erleichtert bei einem Autounfall die Schadenaufnahme. Empfehlenswert: mindestens zwei Exemplare mitnehmen, manchmal gibt es auch mehrere Unfallbeteiligte.

Name: 2506182.jpg Größe: 600x399 Dateigröße: 33661 Bytes
Ein Autounfall im Ausland kann teuer und aufwändig werden. Doch Autofahrer können sich vorbereiten und schützen.

Gut zu wissen: Mit einem Auslandsschadenschutz ist man auf der sicheren Seite. Autofahrer können ihn in die Kfz-Haftpflichtversicherung einschließen. Wer den Zusatzschutz hat, muss sich also nicht mit dem ausländischen Versicherer des Unfallgegners auseinandersetzen, seine Forderungen mühsam durchsetzen und womöglich Monate oder gar Jahre auf sein Geld warten. Stattdessen springt der heimische Versicherer ein. Er reguliert den Schaden so, als habe er sich in Deutschland zugetragen. Alle Ansprüche, die dem Geschädigten nach deutschen Standards zustehen, können so geltend gemacht werden. Der Auslandsschadenschutz gilt zumeist - mit wenigen Ausnahmen - innerhalb ganz Europas und kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro im Jahr.

Grundsätzlich gelten bei einem Unfall im Ausland natürlich zudem die bekannten Regeln sichern - alarmieren - dokumentieren. Man sollte also die Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck), verletzten Personen helfen und den Rettungsdienst alarmieren (europaweite Nummer: 112), bei Verletzten und hohen Sachschäden die Polizei informieren, die Zeugen nach Name, Anschrift und Telefonnummer fragen, den Unfallort fotografieren, den europäischen Unfallbericht ausfüllen, die grüne Versicherungskarte nutzen und schnellstmöglich die Versicherung informieren. mid/arei Bildquelle: ADAC






Recht + Verkehr + Versicherung News von route66