Vor dem Tuning lieber zum Fachmann

| 28.08.2020


"Bei extravaganteren Wünschen sollten sich auch erfahrene Tuner lieber vorab von einem Sachverständigen beraten lassen", rät Dieter Lauffs vom TÜV Rheinland. "Es ist sehr ärgerlich, viel Mühe, Zeit und Geld in etwas zu investieren, was letztlich den Sicherheitsanforderungen nicht Stand hält. Das ist auch für uns Prüfer immer ein bitterer Moment."

Möglich ist beim Tuning grundsätzlich vieles, wenn denn im Vorfeld alles bedacht wird. So lassen sich unter gewissen Voraussetzungen beispielsweise Felgen oder Reifen an Fahrzeugen montieren, die dafür gar nicht vorgesehen sind. Doch bei diesen "Veredelungen" müssen unter Umständen etwa am Kotflügel oder den Radkästen zahlreiche Veränderungen durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. "Bei solchen Umbauten sind Abnahme und entsprechende Einträge in den Fahrzeugpapieren obligatorisch", so der Experte.

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Felgen oder Reifen müssen von einer Prüforganisation abgenommen werden, wenn sie ein Teilegutachten ohne Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen.

Abgenommen werden müssen Felgen oder Reifen ebenfalls, wenn sie ein Teilegutachten ohne Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. "Wichtig ist beim Kauf das Wort Teilegutachten. Besonders im Internet gibt es unzählige dubiose Produkte, die beispielsweise durch die Bezeichnung 'mit TÜV' ausgewiesen werden. Vor deren Kauf ist dringend abzuraten", betont Lauffs.

Gleiches gilt für dort gehandelte Gutachten, die wie die Produkte lediglich auf Teilprüfungen hinweisen, die für die vorschriftsmäßige, sicherheitsrelevante Verwendung kaum oder gar keine Aussagekraft haben. mid/rhu Bildquelle: TÜV Rheinland / Wolfgang Flamisch






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