Auch Elektroautos müssen zum TÜV

| 12.09.2020


Der TÜV Rheinland betont jetzt: Um die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber auch für E-Autos die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben.

Wie die Verbrenner müssen E-Fahrzeuge in der privaten Nutzung 36 Monate nach der Erstzulassung als Neufahrzeug und in der Folge alle 24 Monate zur HU. Dabei gilt: Die bei Verbrennungsmotoren verpflichtende Abgasuntersuchung ist selbstverständlich nicht erforderlich.

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Nicht nur Verbrenner-, sondern auch E-Autos müssen die Hauptuntersuchung absolvieren.

Käufer von Elektroautos profitieren noch bis Ende 2021 von der sogenannten "Innovationsprämie", die Teil des aktuellen Konjunkturpakets der Bundesregierung ist. Neufahrzeuge werden mit bis zu 9.000 Euro bezuschusst und sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Bei Plug-in-Hybrid-Autos wird der Kauf mit bis zu 6.750 Euro gefördert. Für Gebrauchtwagen gibt es ebenfalls Prämien, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Beim E-Auto sind es 5.000 Euro, beim Plug-in-Hybrid 3.750 Euro. mid/arei Bildquelle: Pixabay






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