Jeder zweite Bußgeldbescheid hat Fehler

| 10.11.2020


Denn: In den meisten Fällen lohnt sich ein Einspruch, denn jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. etwa berichtet von einer durchschnittlichen Erfolgsquote bei ihren Einsprüchen von etwa 60 Prozent.

Die wichtigste Regel: Die 14-tägige Einspruchsfrist ist unbedingt einzuhalten. Sie beginnt, sobald der Bußgeldbescheid im Briefkasten landet und wird auch nicht durch einen Urlaub verlängert. Sonst ist der Bescheid rechtskräftig und auch ein Verkehrsanwalt kann im Regelfall kaum mehr etwas dagegen tun. Vorteilhaft ist es aus anwaltlicher Sicht, wenn sich der Betroffene nicht schon vor Eingang des Bußgeldbescheids im Anhörungsbogen zur Sache geäußert hat. "Unter Umständen könnten hier Angaben gemacht worden sein, die das ihm vorgeworfene Verkehrsdelikt erst erhärten und ihn sozusagen überführen", so die Spezialisten.

Auch wenn der Bescheid inhaltlich und formell in Ordnung ist, können bei überhöhter Geschwindigkeit nicht selten Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsermittlung aufgedeckt werden. Das gilt für mobile wie für stationäre Messverfahren.

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Bei den Tempo-Messungen ist erfahrungsgemäß die Fehlerquote hoch.

Für die Überprüfung der für eine korrekte Tempomessung entscheidenden Faktoren beauftragt der Verkehrsanwalt einen externen Sachverständigen, der auch bei standardisierten Messgeräten durchaus Fehler finden kann. "Nicht jedes Gerät funktioniert jederzeit einwandfrei oder ist beispielsweise im richtigen Mindestabstand zum Verkehrsschild aufgebaut", so der Anwaltsverein. Eine Grundregel lautet: Je komplizierter die Messtechnik aufzubauen und zu bedienen ist, desto größer ist die Fehleranfälligkeit.

Vor allem wenn Punkte in Flensburg oder der Führerschein-Entzug drohen, sollte Rat und Hilfe bei einem Fachanwalt eingeholt werden. Nur der und nicht etwa der Betroffene kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und damit alle relevanten Vorgänge genau analysieren. So lässt sich etwa nur anhand des Originalfotos der Blitzer-Kamera in der Akte sagen, ob der Betroffene überhaupt als Fahrer zu identifizieren ist. Außerdem kann auch nur ein Anwalt prüfen, ob der Bußgeldbescheid möglicherweise rein formale Fehler, etwa in puncto Ort, Zeit und Messverfahren, sowie bezüglich Verjährung und Rechtsfolgen aufweist. mid/rhu Bildquelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.






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