Mehr Rechte für Geblitzte

| 27.12.2020


Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit diesem Beschluss die Rechte von Verkehrsteilnehmern bundesweit entscheidend gestärkt.

Damit haben Betroffene in Zukunft auch das Recht, "Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden", so das Gericht. Die Begründung, dass diese Daten kein Teil der Akte seien und somit nicht ausgehändigt werden müssten, gilt daher in Zukunft nicht. In der Vergangenheit und auch bei dem konkret verhandelten Fall war die Herausgabe mit dieser Begründung verweigert worden.

Auch wer sich in Zukunft wehren will und mehr Informationen benötigt, erhält diese aber nur, wenn es konkrete Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit der Messgeräte gibt. Es reicht nicht aus, einfach zu behaupten, dass die Messung falsch sei. Weiterhin wies das Gericht auch daraufhin, dass bei Geschwindigkeitsmessungen nicht davon auszugehen sei, "dass die eingesetzten Messgeräte unter allen Umständen
zuverlässige Ergebnisse liefern."

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Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Geblitzten.

"Deutlich wird hier, dass jeder Bußgeldbescheid geprüft werden sollte. Entgegen der bisherigen Auffassung vieler Gerichte kann nicht immer von richtigen Messungen ausgegangen werden. Das machen in diesem Fall auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts deutlich. Betroffene haben die Möglichkeit, sich kostenfrei von Geblitzt.de helfen zulassen.", erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. Fast ein Drittel aller Bußgeldbescheide sei fehlerhaft. Daher begrüße man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ginhold weiter: "Zum einen gibt es nun endlich eine bundesweit einheitliche Entscheidung und zum anderen haben Betroffene nun die Chance, ihr Grundrecht auf ein faires Verfahren durchzusetzen."

Weiterhin ungeklärt bleibt, was geschieht, wenn die Bußgeldstellen die Rohmessdaten gar nicht herausgeben können. Denn einige Geräte speichern die Daten erst gar nicht. Schon 2018 hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes den Anspruch auf faires Verfahren bei der Verwendung des TraffiStar S350 als verletzt angesehen. Diese Entscheidung gilt aber nur für das Saarland. Zudem werden viele weitere Geräte eingesetzt, die das auch betrifft. mid/arei Bildquelle: Coduka GmbH






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