LED-Leuchten: ADAC fordert Reparatur-Konzepte

| 28.12.2020


So fallen etwa bei hochwertigen Matrix-LED-Scheinwerfersystemen Kosten von deutlich mehr als 3.000 Euro an. Der ADAC fordert deshalb die Fahrzeughersteller auf, LED-Leuchten zu verwenden, die mindestens auf die echte Lebenszeit eines Fahrzeugs ausgelegt sind. Zudem sollten Reparaturkonzepte entwickelt werden, um erforderliche Reparaturen für den Verbraucher günstig und nachhaltig zu gestalten.

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Reparaturen von LED-Leuchten gehen ordentlich ins Geld.

LED-Leuchten sind laut ADAC zwar auf eine Lebenszeit von 15 Jahren ausgelegt, Autos in Deutschland sind zum Zeitpunkt ihrer Stilllegung im Schnitt aber rund 18 Jahre alt. Reparaturkonzepte für LED-Leuchten gibt es laut ADAC in der Regel nicht. Lediglich Reparaturkits für Leuchten-Halter sind verfügbar. Diese können zum Beispiel nach leichten Parkremplern zum Einsatz kommen, sofern die Leuchte und die Abdeckscheibe keinen Schaden genommen haben.

Außerdem dürfen LED-Leuchten nur repariert werden, wenn dies in der Typgenehmigung des Scheinwerfers oder der Leuchte angegeben ist. Die meisten Leuchten sind aber für Reparaturen schlicht nicht ausgelegt. Dabei wäre eine Reparatur häufig sinnvoll, etwa dann, wenn nicht die LED-Lichteinheit kaputt geht, sondern nur die integrierte Steuerelektronik.

Leichte Mängel an LED-Leuchten gefährden zwar nicht unbedingt die Hauptuntersuchung, müssen aber behoben werden. Funktioniert mehr als ein Drittel der LED-Leuchte nicht, wird die Plakette verwehrt. mid/arei Bildquelle: Rudolf Huber / mid






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