Der Weg zur eigenen Wallbox

| 18.02.2021


Die gute Nachricht: Der Weg zur privaten Ladestation ist für Wohnungseigentümer und Mieter in einem Mehrparteienhaus einfacher geworden. Sie haben jetzt das Recht, die Zustimmung der anderen Eigentümer oder des Vermieters zur Einrichtung einer Wallbox zu verlangen. Und dazu kommt auch noch eine staatliche Förderung.

"Seit 1. Dezember 2020 hat jeder Wohnungseigentümer Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft einer angemessenen baulichen Veränderung zustimmt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient", so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtschutz Leistungs-GmbH. Der entscheidende Punkt dabei: Auch wenn der Stellplatz selbst zum "Sondereigentum" des einzelnen Eigentümers gehört, zählen Kellerwände, Stromleitungen und Hausanschluss zum Gemeinschaftseigentum. Und daran müssen meist Veränderungen vorgenommen werden, um eine Ladestation einzurichten.

Ausgangspunkt eines Ladepunkt-Neubaus ist also der Beschluss der Eigentümerversammlung. Die hat ein Mitspracherecht, wie die Maßnahme durchgeführt werden soll. Die Kosten trägt der Wohnungseigentümer, der die Ladestation einrichten möchte. Daher empfiehlt Rassat, sich zunächst Mitstreiter in der Eigentümergemeinschaft zu suchen. Sind mehrere Eigentümer an Ladestationen interessiert, lassen sich die Kosten für notwendige Änderungen an der Elektrik teilen.

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Der Weg zur eigenen Wallbox ist rechtlich einfacher geworden und wird finanziell gefördert.

Von den jüngsten Gesetzesänderungen profitieren auch Mieter. Sie können nun vom Vermieter die Erlaubnis zur Einrichtung einer Ladestation verlangen. Verweigern kann er die Zustimmung nur, wenn ihm "unter Abwägung der gegenseitigen Interessen der Einbau nicht zugemutet werden kann". Die Kosten für den Einbau trägt üblicherweise der Mieter.

"Wer eine private Ladestation einrichtet, profitiert von der staatlichen Förderung", so die Rechtsexpertin. Das Interesse daran ist groß: Laut Bundesverkehrsministerium hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank des Bundes allein in der ersten Förderwoche über 90.000 private Ladepunkte bewilligt. Berechtigt sind Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter von Eigentumswohnungen sowie Mieter. Pro Ladepunkt gibt es einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro. Die Gesamtkosten dürfen allerdings nicht darunter liegen.

Wichtig: Interessenten dürfen die Ladestation erst kaufen, nachdem der Antrag bewilligt wurde. Um die Förderung zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:

- Die Ladestation verfügt über eine Normal-Ladeleistung von elf kW.

- Der Strom kommt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.

- Die Station ist mit einer "intelligenten" Steuerung ausgestattet, um eine Überlastung der örtlichen Stromnetze zu vermeiden. mid/rhu
Bildquelle: ERGO Group






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