Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich: Das müssen Sie beachten

| 06.03.2021


Doch welche Beschilderung gibt es dazu? Und welche genauen Regeln gelten in den Nutzungsbereichen für Fußgänger, Auto- und Radfahrer? Der ADAC hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Spielstraße: Mit einem "Durchfahrt verboten"-Schild und dem Zusatz eines ballspielenden Kindes wird eine Spielstraße angezeigt. In einer solchen Straße dürfen keine motorisierten Fahrzeuge und auch keine Fahrradfahrer fahren, denn sie ist ausschließlich spielenden Kindern und Fußgängern vorbehalten.

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Verkehrsberuhigter Bereich und Spielstraße: Diese Schilder zeigen die Nutzungsbereiche an.

Verkehrsberuhigter Bereich: Dieses Schild bringen die meisten Verkehrsteilnehmer mit einer Spielstraße in Verbindung. Fußgänger und spielendes Kind, Auto und Haus auf blauem Grund kennzeichnet allerdings einen verkehrsberuhigten Bereich. Im Gegensatz zur Spielstraße dürfen hier zwar Autos und Zweiräder fahren, allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Nach der Rechtsprechung sind das vier bis maximal zehn km/h. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Allerdings dürfen sie den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen, wenn nötig, warten. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich gelten die gleichen Regeln wie beim Verlassen eines Grundstücks. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Dazu gehören auch querende Fußgänger. Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen zulässig.

Fahrradstraße: Durch die Beschilderung wird eine Straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Es dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings können auch andere Fahrzeuge durch Zusatzzeichen zugelassen werden, was in der Praxis meist der Fall ist. Ist auch Auto- und Motorradverkehr erlaubt, muss dieser auf Radfahrer besondere Rücksicht nehmen. In Fahrradstraßen gilt für alle Fahrzeugarten eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn etwa Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist - geben sie das Tempo vor. mid/arei Bildquelle: ADAC






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