Harte Strafen für Unfall-Gaffer

| 05.04.2021


Gaffer, die aus Neugier und Sensationslust Einsatzkräfte behindern oder Aufnahmen von Verunglückten sowie Toten machen, müssen seit Anfang 2021 empfindlichere Strafen für ihr Verhalten erwarten als bisher.

Der Hintergrund: Die Bundesregierung hat den einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuchs, in dem die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" geregelt ist, neu gefasst und so eine härtere Gangart gegen die Schaulustigen eingeschlagen. Damit droht ab Jahresbeginn für das Anfertigen von Fotos oder Filmen von Unfallopfern, die verstorben sind, nun auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Schaulustige an Unfallstellen können darüber hinaus gegebenenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Menschen in Not nicht beistehen. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Zur besseren Einordnung: Allein das Gaffen kann als Ordnungswidrigkeit bis zu 1.000 Euro kosten.

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Gaffer haben meist eine "gute" Erklärung für ihr Verhalten.

"Für Einsatz- und Rettungskräfte bedeutet das inzwischen verbreitete Gaffertum eine echte Herausforderung", heißt es beim Goslar Institut der HUK Coburg. Nicht nur, dass sensationsgeile Autofahrer im Schritttempo an Unfallstellen vorbeikriechen würden, um auch ja nichts von dem aufregenden Geschehen dort zu verpassen, und so häufig auf der Gegenspur völlig unnötig Staus, zähfließenden Verkehr und Gefahrensituationen verursachten. Vielfach werde Rettern sogar der Zugang zu Verletzten durch Schaulustige erschwert, die unbedingt von den verunglückten Personen mit dem Smartphone ein Video drehen oder ein "Beweisfoto" schießen müssen.

Immer wieder ist von Helfern zu hören, dass ihnen sogar offene Aggression entgegenschlägt, wenn sie Gaffer auffordern, den Unfallort frei zu machen und ihre Handys wegzustecken. Psychologen erklären die Unverfrorenheit der Gaffer damit, dass diesen offenbar jegliches Verständnis für die Notsituation, in der sich die Unfallopfer befinden, sowie für den Stress und die Verantwortung der handelnden Einsatzkräfte fehlt-

Die Schaulustigen wollen einfach ihren kostenlosen Platz in der ersten Reihe bei einem aufsehenerregenden Geschehen verteidigen und fühlen sich dabei auch noch vollkommen im Recht. Zur Entschuldigung heißt es dann oft lapidar: "Ich gucke doch nur!" mid/rhu Bildquelle: Goslar Institut






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