Winterreifen und Versicherung: Das müssen Autofahrer beachten

| 23.11.2021


Laut Gesetzgeber konkret bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Wichtig zu wissen: Autofahrer müssen auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) achten. Reifen mit der Kennzeichnung M+S genügen nicht mehr in jedem Fall. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.

Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet, werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Aber auch dem Halter, der eine Fahrt mit falscher Bereifung zulässt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.

Im Winter mit Sommerreifen unterwegs? Bei einem Unfall sind Konsequenzen beim Versicherungsschutz nicht auszuschließen, insbesondere wenn Schneematsch schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Aber auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war - weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat - muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden dann nicht komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.

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Die "Ausrüstung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen", heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Hält man sich nicht daran, kann das zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen.

Fazit: Sommerreifen und winterliche Straßenverhältnisse passen nicht zusammen. Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden.

Wichtig ist auch: Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos. Grund: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen, fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse (das tragende Gerüst des Reifens). Der Reifen kann platzen.

Beim Räderwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.

Und noch etwas ist wichtig, nämlich die Profiltiefe: Mindestens 1,6 Millimeter schreibt der Gesetzgeber vor. Experten empfehlen zur eigenen Sicherheit aber vier Millimeter. mid/arei Bildquelle: HUK Coburg






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