So klappt es mit der Rettungsgasse

| 08.01.2022


Nicht so klar ist offenbar, dass dabei eine funktionierende Rettungsgasse extrem wichtig ist. Denn Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr müssen schnell und ungehindert zum Unfallort kommen und Unfallopfern helfen. Trotzdem klappt das mit der Gasse häufig nicht.

Deshalb weist der ADAC darauf hin, dass auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts weichen, um so den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu verschaffen.

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Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts weichen.

"Wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, besteht kaum noch die Möglichkeit, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu machen", so die Experten. Befahren dürfen die Rettungsgasse nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt tabu. Auf 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot wurden die Strafen inzwischen aufgestockt, wenn keine erforderliche Rettungsgasse gebildet wird.

Übrigens: Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden. mid/rhu
Bildquelle: ADAC e.V.






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