Achtung: Gegenstände auf der Fahrbahn

| 29.06.2022


Die Liste der Gegenstände, die von den Straßenmeistereien, aber auch von der Polizei weggeräumt werden müssen, ist ebenso lang wie zum Teil kurios bis erschreckend.

Beispiele gefällig? Bitte sehr: Da sind den Verkehrsteilnehmern nicht nur Auto- und Reifenteile, Fahrräder oder andere Transportmittel im Weg. Ganze Schränke, Möbelstücke unterschiedlichster Art, Paletten sowie sonstige verlorengegangene Ladungsbestandteile nicht unerheblicher Größe tauchen ebenfalls auf Fahrbahnen vor Kraftfahrern auf und provozieren Bremsmanöver "auf der letzten Rille" oder im schlimmsten Fall Unfälle. Von Tierkörpern und Baumstämmen ganz zu schweigen.

Deshalb sind Autofahrer gut beraten, immer ein wachsames Auge auf mögliche Hindernisse zu haben und so zu fahren, dass sie diesen gegebenenfalls noch rechtzeitig ausweichen können. Das gilt erst recht für Biker, für die Gegenstände auf der Fahrbahn eine noch viel größere Gefährdung darstellen. Zudem sollten alle Verkehrsteilnehmer grundsätzlich immer dafür Sorge tragen, dass sie nichts auf der Straße zurücklassen oder verlieren, was anderen gefährlich werden könnte.

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Kaum zu glauben, was so alles auf den Fahrbahnen herumliegt.

Das verlangt auch der Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist es verboten, "die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann." Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 60 Euro geahndet und können - je nach Schwere des Vergehens - sogar einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Was folgt nun daraus, wie hat man sich zu verhalten, wenn man selbst der Verursacher von Hindernissen auf der Fahrbahn ist? Und wie lässt sich verhindern, dass einem Ladung verloren geht? Letztere Frage ist relativ einfach zu beantworten: Indem man peinlich genau darauf achtet, dass alle transportierten Gegenstände bestmöglich gesichert sind. Am besten, man überprüft bei Pausen unterwegs, dass die Ladung noch stabil verankert und verschnürt ist.

Werden durch nicht ordentlich gesicherte Gegenstände andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann ein Bußgeld von 60 Euro verhängt werden. Kommt es zu es zu einem Unfall und wenn Personen verletzt werden, handelt es sich um einen Straftatbestand, bei dem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. mid/rhu Bildquelle: Goslar Institut






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