Hände weg von Cannabis im Straßenverkehr

| 12.09.2022


Geplant ist eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene. Der TÜV-Verband warnt vor einer Bagatellisierung des Konsums und den Folgen für die Verkehrssicherheit.
Es müsse klar sein, dass Cannabiskonsum und Autofahren strikt getrennt werden müssen.

"Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Konsum und die Wirkung von Cannabis harmlos oder effektlos für die Fahrsicherheit sind", sagt Marc-Philipp Waschke, Referent für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. "Der Konsum von Cannabis beeinflusst das Urteilsvermögen, die motorische Koordination und die Reaktionszeit. Das sind wichtige Fähigkeiten, die für sicheres Fahren erforderlich sind."

Cannabis ist nach Alkohol das am zweithäufigsten konsumierte Rauschmittel in Deutschland. Während jedoch die Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit allgemein gut bekannt sind, wird das Gefahrenpotenzial von Cannabis von vielen Menschen unterschätzt. Eine repräsentative Studie des TÜV-Verbands zeigt, dass weniger Bundesbürger das Fahren unter Cannabiseinfluss für riskant halten als das Fahren unter Alkoholeinfluss.

Während 79 Prozent Alkohol beim Autofahren als "sehr gefährlich" einstufen, ist das bei Cannabis nur bei 61 Prozent der Fall. Nicht einmal jeder zweite Befragte gibt an (47 Prozent), sich über die Regelungen zu Cannabis im Straßenverkehr gut informiert zu fühlen. "Es besteht in der Bevölkerung dringender Aufklärungsbedarf über die Folgen des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr", betont Waschke.

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Nach dem Genuss von Cannabis Hände weg vom Steuer.

Wird bei Autofahrern ein THC-Gehalt ab 1 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum festgestellt, können Zweifel an der Fahreignung begründet sein. Die Verkehrsbehörden können dann eine ärztliche Begutachtung oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Die derzeit diskutierte Erhöhung des THC-Grenzwertes sieht der TÜV-Verband kritisch.

Eine aktuelle bundesweite Auswertung des TÜV-Verbands von rund 800 Fahreignungsgutachten, die aufgrund von Cannabiskonsum erfolgten, verdeutlicht, dass die geltenden Regelungen richtig sind. Über 85 Prozent der untersuchten Fahreignungsgutachten lag ein Cannabis-Konsum zugrunde, der im Hinblick auf die Fahreignung bedenklich ist, mit angegebenem täglichem Konsum, Kombination mit Alkohol oder weiteren Drogen, psychiatrischen Grunderkrankungen oder gravierenden psychischen Problemen. Dabei zeigte sich kein Unterschied der Untersuchten mit THC-Konzentration bis oder über 3 ng/ml, der als neuer Grenzwert zur Diskussion steht.

Cannabis-Konsumenten, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, riskieren bereits beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. mid/asg Bildquelle: Alexas Fotos / pixabay.com






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