Bertelshofer erklärt: Diese Anhänger darf man mit PKW-Führerschein ziehen

| 25.07.2014


Bertelshofer erklärt: Diese Anhänger darf man mit PKW-Führerschein
ziehen Eine Anhängerkupplung ist in vielen Situationen äußerst nützlich, doch nicht mit jedem PKWFührerschein darf man auch jeden Anhänger ziehen. Im Einzelfall hängt das vom Datum der Fahrprüfung ab und den erworbenen Klassen. „Eine gute Nachricht vorweg: Fahrradträger für die Anhängerkupplung dürfen in jedem Fall ,lizenzfrei’ im Straßenverkehr verwendet werden“, erläutert Daniel Korn von Bertelshofer. Das Unternehmen mit dem Online-Shop
www.bertelshofer.com ist einer der führenden deutschen Anbieter von Anhängerkupplungen

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Bis zum 1. Januar 1999 war die Situation noch einfach: Wer bis zu diesem Stichtag die PKWFahrerlaubnis
(Klasse 3) erwarb, durfte selbst leichte LKW-Gespanne mit einem Gesamt von
bis zu 12 Tonnen fahren. Aus Gründen des Bestandsschutzes bleiben diese Vorrechte auch bei einer Umschreibung auf den aktuellen EU-Führerschein erhalten, die Klassen (BE, C1E und CE) können dann ohne zusätzliche Prüfung eingetragen werden. Wer ab dem Stichtag seine Fahrprüfung abgelegt hat, darf mit dem normalen PKWFührerschein (Klasse B) nur Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 Kilogramm ziehen. Sofern die Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen nicht übersteigt, dürfen allerdings auch schwerere Anhänger gezogen werden, wobei diese leichter sein müssen als das Auto. Noch relativ neu ist die Zusatz-Klasse B96, die relativ preiswert und einfach erworben werden kann. Die Schlüsselzahl erlaubt es, Gespanne mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen
zu bewegen, was insbesondere für Wohnwagen-Camper eine interessante Angelegenheit ist.






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