Änderung des Fahrerlaubnisrechts für die Klasse A2

| 31.05.2016


Aufgrund der großen Resonanz auf die geplante Einführung der 70kW-Regel für den Stufenführerschein A2 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in der entsprechenden Verordnung, die dem Bundesrat jetzt vorliegt, einen inländischen Bestandsschutz für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen. Demnach könnten die Inhaber der Klasse A2, die vor dem kommenden Stichtag diesen Führerschein erworben haben, auch weiterhin in Deutschland gedrosselte Fahrzeuge führen, deren Ausgangsleistung höher als 70kW ist. Aus europarechtlichen Gründen kann dieser Bestandsschutz jedoch nicht auf das Ausland ausgedehnt werden. Die geplante Sitzung des Bundesrates zu dieser Verordnung soll am 08. Juli 2016 stattfinden.

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Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik
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